21 JUNI 2018 - Dekret zur Abänderung von Artikel 57 des Dekrets vom 15. März 2018 über den Wohnmietvertrag zwecks der Streichung der auf die am 1. April 2016 laufenden Mietverträge für den Hauptwohnsitz anwendbaren Indexierungsformel (1)

Das Wallonische Parlament hat Folgendes angenommen, und Wir, Wallonische Regierung, sanktionieren es:

Artikel 1 - In Artikel 57 des Dekrets vom 15. März 2018 über den Wohnmietvertrag wird Absatz 4 aufgehoben.

Art. 2 - Artikel 91 desselben Dekrets wird durch einen Absatz mit folgendem Wortlaut ergänzt:

Für die am 31. März 2018 laufenden Mietverträge gilt die folgende Indexierungsformel bis zu ihrem nächsten Jahrestag, der auf das Datum des 31. März 2018 folgt: Basismietpreis multipliziert mit dem Index am vorhergehenden Jahrestag und dividiert durch den Anfangsindex.

Wir fertigen das vorliegende Dekret aus und ordnen an, dass es im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird.

Namur, den 21. Juni 2018

Der Ministerpräsident

W. BORSUS

Die Ministerin für soziale Maßnahmen, Gesundheit, Chancengleichheit, den öffentlichen Dienst und die administrative Vereinfachung

A. GREOLI

Der Minister für Wirtschaft, Industrie, Forschung, Innovation, digitale Technologien, Beschäftigung und Ausbildung

P.-Y. JEHOLET

Der Minister für Umwelt, den ökologischen Wandel, Raumordnung, öffentliche Arbeiten, Mobilität, Transportwesen, Tierschutz, und Gewerbegebiete

C. DI ANTONIO

Der Minister für Haushalt...

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