21. FEBRUAR 2020 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 01 und 04 des Organisationsbereichs 10 und dem Programm 01 des Organisationsbereichs 34 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020

Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020, insbesondere des Artikels 32;

Aufgrund der am 3. Februar 2020 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 74.07 des Programms 01 und auf die Basisartikel 12.03, 12.04, 41.01 und 45.01 des Programms 04 des Organisationsbereichs 10 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020 zu übertragen, um von der EU mitfinanzierte Projekte zu finanzieren,

Beschließen

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.626.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 2.085.000 EUR vom Programm 01 des Organisationsbereichs 34 auf die Programme 01 und 04 des Organisationsbereichs 10 übertragen.

Art. 2 - Die Verteilung der folgenden Basisartikel der Programme 01 und 04 des Organisationsbereichs 10 und im Programm 01 des Organisationsbereichs 34 des...

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