21. FEBRUAR 2020 - Gesetz zur Einführung verschiedener steuerrechtlicher Übergangsbestimmungen in Bezug auf den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der

21. FEBRUAR 2020 - Gesetz zur Einführung verschiedener steuerrechtlicher Übergangsbestimmungen in Bezug auf den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union - Deutsche AdUbersetzung von Auszügen

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung der Artikel 1 bis 3, 12 und 13 des Gesetzes vom 21. Februar 2020 zur Einführung verschiedener steuerrechtlicher Übergangsbestimmungen in Bezug auf den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN

21. FEBRUAR 2020 - Gesetz zur Einführung verschiedener steuerrechtlicher Übergangsbestimmungen in Bezug auf den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

TITEL 1 - Allgemeine Bestimmung

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

TITEL 2 - Abänderungen in Bezug auf die Einkommensteuern

KAPITEL 1 - Abänderungen des Einkommensteuergesetzbuches 1992

Art. 2 - In Titel X des Einkommensteuergesetzbuches 1992 wird ein Artikel 544 mit folgendem Wortlaut eingefügt:

Art. 544 - § 1 - Für die Anwendung von Artikel 59 § 1 Absatz 1 Nr. 1 und der Bestimmungen von Titel II Kapitel 3 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2bis wird das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland für Verträge, die spätestens am 31. Dezember 2020 geschlossen werden, mit einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gleichgesetzt.

§ 2 - Für die Anwendung von Artikel 2753 § 1 Absatz 3 Nr. 1 wird das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland für Partnerschaftsabkommen, die spätestens am 31. Dezember 2020 geschlossen werden, bis zum ursprünglich vorgesehenen Ende dieser Abkommen mit einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gleichgesetzt.

§ 3 - Für die Anwendung von Artikel 192 § 3 wird das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland für Mehrwerte, die bis zum 31. Dezember 2020 verwirklicht werden, mit einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gleichgesetzt.

§ 4 - Für die Anwendung der Artikel 184bis §§ 4 und 5, 184ter § 2 Absatz 8, 211 § 1 Absatz 4 und 5 und § 2 Absatz 6, 214bis einleitender Satz, 229 § 4 Absatz 3 bis 10 und 231 § 2 wird...

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