21. DEZEMBER 2023 - Ministerieller Erlass zur Festlegung der Abmessungen der durch ein elektronisches Wahlsystem mit Papierbescheinigung ausgedruckten Stimmzettel und der darauf vermerkten Angaben anlässlich der gleichzeitigen Wahlen des Europäischen Parlaments, der Kammer und der Regional- und Gemeinschaftsparlamente vom 9. Juni 2024 - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Ministeriellen Erlasses vom 21. Dezember 2023 zur Festlegung der Abmessungen der durch ein elektronisches Wahlsystem mit Papierbescheinigung ausgedruckten Stimmzettel und der darauf vermerkten Angaben anlässlich der gleichzeitigen Wahlen des Europäischen Parlaments, der Kammer und der Regional- und Gemeinschaftsparlamente vom 9. Juni 2024.Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden. FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES21. DEZEMBER 2023 - Ministerieller Erlass zur Festlegung der Abmessungen der durch ein elektronisches Wahlsystem mit Papierbescheinigung ausgedruckten Stimmzettel und der darauf vermerkten Angaben anlässlich der gleichzeitigen Wahlen des Europäischen Parlaments, der Kammer und der Regional- und Gemeinschaftsparlamente vom 9. Juni 2024Die Ministerin des Innern, der Institutionellen Reformen und der Demokratischen Erneuerung,Aufgrund des Gesetzes vom 7. Februar 2014 zur Organisierung der elektronischen Wahl mit Papierbescheinigung, insbesondere des Artikels 9 § 2 Absatz 2;Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 14. März 2019 zur Festlegung der Abmessungen der durch ein elektronisches Wahlsystem mit Papierbescheinigung ausgedruckten Stimmzettel und der darauf vermerkten Angaben anlässlich der gleichzeitigen Wahlen des Europäischen Parlaments, der Kammer und der Regional- und Gemeinschafts-parlamente vom 26. Mai 2019;Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 11. Oktober 2023;Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom 27. Oktober 2023;Aufgrund des Antrags auf Begutachtung binnen einer Frist von dreißig Tagen, der am 15. Dezember 2023 beim Staatsrat eingereicht worden ist, in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;In der Erwägung, dass kein Gutachten binnen dieser Frist übermittelt worden ist;Aufgrund von Artikel 84 § 5 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat,Erlässt:Artikel 1 - Bei den gleichzeitigen Wahlen des Europäischen Parlaments, der Abgeordnetenkammer und der Regional- und Gemeinschaftsparlamente vom 9. Juni 2024 haben die durch ein elektronisches Wahlsystem mit Papierbescheinigung ausgedruckten Stimmzettel folgende Abmessungen:- In der Provinz Flämisch-Brabant beträgt die Länge 24,8 cm, mit Ausnahme der Gemeinden des Kantons Sint-Genesius-Rode, wo die Länge der Stimmzettel 25,4 cm beträgt.- In der...

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