21. DEZEMBER 2022 - Dekret über die Aufhebung des Berufsgeheimnisses im Falle der Meldung von Informationen über eine vermutete Unregelmäßigkeit innerhalb einer Dienststelle der Wallonischen Regierung oder einer Einrichtung öffentlichen Interesses, auf die das Dekret vom 22. Januar 1998 über das Statut des Personals bestimmter Einrichtungen öffentlichen Interesses, die der Wallonischen Region unterstehen, Anwendung findet (1)

Das Wallonische Parlament hat Folgendes angenommen und wir, Wallonische Regierung, sanktionieren es:

Artikel 1 - Durch das vorliegende Dekret wird die Richtlinie 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, gemäß Artikel 21 teilweise umgesetzt.

Art. 2 - Für die Anwendung des vorliegenden Dekrets gelten folgende Begriffsbestimmungen:

  1. Hinweisgeber: das Personalmitglied, das Personalmitglied auf Probe oder das ehemalige Personalmitglied, das Informationen über Unregelmäßigkeiten, die es erhalten hat, gemäß dem von der Regierung im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, beschlossenen Verfahren meldet oder offenlegt;

  2. Personalmitglied: das statutarische Personalmitglied oder das Personalmitglied, das im Rahmen eines Arbeitsvertrags in einer Dienststelle der Wallonischen Regierung oder einer Einrichtung öffentlichen Interesses eingestellt wurde, einschließlich der Personen, die aufgrund ihres Standes oder ihres Berufs Geheimnisse verwahren, die ihnen anvertraut werden, einschließlich der Gewerkschaftsvertreter;

  3. Personalmitglied auf Probe: die Person, die, ohne Personalmitglied im Sinne von Ziffer 2 zu sein, ihre Probezeit in einer Dienststelle der Wallonischen Regierung oder einer Einrichtung öffentlichen Interesses absolviert;

  4. Ehemaliges Personalmitglied: die in Ziffer 2 genannte Person, die nicht mehr im Dienst ist;

  5. Einrichtung öffentlichen Interesses: die in dem Dekret vom 22. Januar 1998 über das Statut des Personals bestimmter Einrichtungen öffentlichen Interesses, die der Wallonischen Region unterstehen, erwähnte Einrichtung öffentlichen Interesses;

  6. Meldung oder melden: die mündliche oder schriftliche Mitteilung von Informationen über Verstöße;

  7. Informationen über Verstöße: Informationen, einschließlich begründeter Verdachtsmomente, in Bezug auf tatsächliche oder potenzielle Verstöße, die in der Dienststelle oder der Einrichtung, in der der Hinweisgeber tätig ist oder war, oder mit der der Hinweisgeber aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit im Kontakt steht oder stand, bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich erfolgen werden, sowie in Bezug auf Versuche der Verschleierung solcher Verstöße;

  8. Mittler: das Personalmitglied, das Personalmitglied auf Probe oder das ehemalige Personalmitglied, das einen Hinweisgeber bei dem Meldeverfahren unterstützt oder unterstützt hat und dessen Unterstützung vertraulich ist;

  9. die an der Untersuchung beteiligte Person: das Personalmitglied, das Personalmitglied auf Probe oder das ehemalige Personalmitglied, das im Rahmen der Untersuchung einer Meldung vom Integritätsbeauftragten aufgefordert wird, eine Aussage zu machen, um objektive Informationen zu sammeln, und dessen Beteiligung vertraulich ist;

  10. betroffene Person: das Personalmitglied, das Personalmitglied auf Probe oder das ehemalige Personalmitglied, das in der Meldung oder in der Offenlegung als eine Person bezeichnet wird, der die Unregelmäßigkeit...

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