21. DEZEMBER 2021 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 08 des Organisationsbereichs 10 und den Programmen 21 und 25 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021

Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung,

Die Ministerin für Beschäftigung, Ausbildung, Gesundheit, soziale Maßnahmen, Chancengleichheit und Rechte der Frauen,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021, insbesondere des Artikels 39;

Aufgrund des Dekrets vom 15. Juli 2021 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021;

Aufgrund der am 29. November 2021 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung in ihrer Sitzung vom 3. Dezember 2021;

In Erwägung der Notwendigkeit, einen neuen Basisartikel 31.02 mit der Bezeichnung "Zuschüsse Privatsektor - Wiederaufbauplan für die Wallonie" in das Programm 21 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 einzufügen und Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf diesen Basisartikel zu übertragen, um den Wiederaufbauplan für die Wallonie zu finanzieren;

In Erwägung der Notwendigkeit, einen neuen Basisartikel 12.05 mit der Bezeichnung "Lebenslange Orientierung - Studien - Wiederaufbauplan für die Wallonie" in das Programm 25 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 einzufügen und Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf diesen Basisartikel zu übertragen, um den Wiederaufbauplan für die Wallonie zu finanzieren;

In Erwägung der Notwendigkeit, einen neuen Basisartikel 45.07 mit der Bezeichnung "Validierung von Kompetenzen - Wiederaufbauplan für die Wallonie" in das Programm 25 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 einzufügen und Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf diesen Basisartikel zu übertragen, um den Wiederaufbauplan für die Wallonie zu finanzieren,

Beschließen:

...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT