21. DEZEMBER 2021 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 03 und 11 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Die Ministerin für Umwelt, Natur, Forstwesen, ländliche Angelegenheiten und Tierschutz,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021, insbesondere des Artikels 27;

Aufgrund des Dekrets vom 15. Juli 2021 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021;

Aufgrund der am 13. Dezember 2021 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung in ihrer Sitzung vom 17. Dezember 2021;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf den Basisartikel 12.03 des Programms 11 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 zu übertragen, um den Mangel an Mitteln für diesen Basisartikel auszugleichen,

Beschließen:

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 186.000 EUR vom Programm 03 des Organisationsbereichs 15 auf das Programm 11 desselben Organisationsbereichs übertragen.

  1. 2 - Die Verteilung folgender Basisartikel der Programme...

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