21. DEZEMBER 2021 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 08, 11 und 12 der Organisationsbereiche 10 und 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021

Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Die Ministerin für Umwelt, Natur, Forstwesen, ländliche Angelegenheiten und Tierschutz,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021, insbesondere der Artikel 27 und 39;

Aufgrund des Dekrets vom 15. Juli 2021 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021;

Aufgrund der am 14. Dezember 2021 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung in ihrer Sitzung vom 16. Dezember 2021;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf den Basisartikel 63.06 des Programms 12 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 zu übertragen, um den Mangel an Mitteln auszugleichen,

Beschließen:

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 5.030.000 EUR von den Programmen 08, 11 und 12 der Organisationsbereiche 10 und 15 auf das Programm 12 des Organisationsbereichs 15 übertragen.

  1. 2 - Die Verteilung der folgenden Basisartikel der Programme 08, 11 und 12 der Organisationsbereiche 10 und 15 des allgemeinen...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT