21. DEZEMBER 2021 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 08 des Organisationsbereichs 10 und den Programmen 12 und 13 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021

Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Die Ministerin für Umwelt, Natur, Forstwesen, ländliche Angelegenheiten und Tierschutz,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021, insbesondere der Artikel 39 und 40;

Aufgrund des Dekrets vom 15. Juli 2021 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021;

Aufgrund der am 12. Juli 2021 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung in ihrer Sitzung vom 14. Juli 2021;

In Erwägung der Notwendigkeit, einen neuen Basisartikel 12.04 mit der Bezeichnung "Studien, Erwerb von kurzlebigen Gütern und Dienstleistungen im Rahmen des Wiederaufbauplans für die Wallonie" in das Programm 12 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 einzufügen;

In Erwägung der Notwendigkeit, einen neuen Basisartikel 31.01 mit der Bezeichnung "Zuschüsse im Rahmen der Gesamtstrategie Dürre - Wiederaufbauplan für die Wallonie" in das Programm 13 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 einzufügen;

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 01.02 des Programms 08 des Organisationsbereichs 10 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 zu übertragen;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den neuen Basisartikel 12.04 des Programms 12 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 zu übertragen;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den neuen Basisartikel 31.01 des Programms 13 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 zu übertragen,

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Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 6.300.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von...

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