21. DEZEMBER 2020 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 02, 03, 04, 11, 12 und 14 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020

Der Minister für Wirtschaft, Außenhandel, Forschung und Innovation, digitale Technologien, Raumordnung, Landwirtschaft, das IFAPME und die Kompetenzzentren

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020, insbesondere des Artikels 18;

Aufgrund des Dekrets vom 14. Oktober 2020 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung in ihrer Sitzung vom 10. Dezember 2020;

Aufgrund der am 3. Dezember 2020 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf den Basisartikel 33.12, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 33.23 des Programms 03 sowie Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 31.02 des Programms 04 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020 zu übertragen, um dem Mangel an Mitteln für diese Basisartikel abzuhelfen,

Beschließen

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.053.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 2.299.000 EUR innerhalb der Programme 02, 03, 04, 11, 12 und 14 des Organisationsbereichs 15 übertragen.

Art. 2 - Die Verteilung der folgenden Basisartikel der Programme 02, 03, 04, 11, 12 und 14 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020 wird wie folgt abgeändert:

(in Tausend EUR)

Basisartikel Ursprüngliche Mittel nach der 1. Anpassung...

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