21. DEZEMBER 2018 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 25. März 2003 über die Personalausweise - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 21. Dezember 2018 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 25. März 2003 über die Personalausweise.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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21. DEZEMBER 2018 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 25. März 2003 über die Personalausweise

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des Gesetzes vom 19. Juli 1991 über die Bevölkerungsregister, die Personalausweise, die Ausländerkarten und die Aufenthaltsdokumente und zur Abänderung des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen, des Artikels 6 § 7;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 25. März 2003 über die Personalausweise;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 17. Oktober 2018 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 25. März 2003;

In der Erwägung, dass die Angaben auf dem Personalausweis eines Bürgers, ob sie mit bloßem Auge erkennbar sind oder nur im Chip enthalten sind, infolge einer Handlung der öffentlichen Behörde geändert werden können, wie zum Beispiel im Rahmen der Fusion bestimmter Gemeinden, was dazu führt, dass der Name der Gemeinde des Hauptwohnortes im Chip nicht mehr dem Namen der Gemeinde nach der Fusion entspricht;

In der Erwägung, dass der Bürger in diesem Fall bei der Gemeindeverwaltung erscheinen muss, um seinen Personalausweis anpassen zu lassen, und zwar innerhalb einer Frist von fünf Jahren ab der Änderung der betreffenden Angaben;

In der Erwägung, dass ein Zeitraum von fünf Jahren dem Zeitraum entspricht, in dem die Personalausweise in der Regel automatisch angepasst werden (Erneuerung am Ende ihrer Gültigkeitsdauer, infolge eines Umzugs, bei Verlust, bei Diebstahl, wenn der Ausweis beschädigt ist, bei Tod usw.); dass dieser Zeitraum es den Verwaltungen ermöglicht, ihre Dienstleistung effizient zu organisieren und es nicht zu unnötigem Mehraufwand bei ihren Bürgern kommt; dass es den Behörden obliegt, die Bürger, die ihren Personalausweis noch nicht angepasst haben, zu Beginn des letzten Jahres dieses Zeitraums dazu aufzufordern;

In der Erwägung, dass der Personalausweis jedoch gültig bleibt, bis die Angabe über den Namen der Gemeinde des Hauptwohnortes im Chip...

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