21. DEZEMBER 2018 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 26. April 2002 über die wesentlichen Elemente des Statuts der Personalmitglieder der Polizeidienste und zur Festlegung verschiedener anderer Bestimmungen über die Polizeidienste. - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Gesetzes vom 21. Dezember 2018 zur Abänderung des Gesetzes vom 26. April 2002 über die wesentlichen Elemente des Statuts der Personalmitglieder der Polizeidienste und zur Festlegung verschiedener anderer Bestimmungen über die Polizeidienste.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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21. DEZEMBER 2018 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 26. April 2002 über die wesentlichen Elemente des Statuts der Personalmitglieder der Polizeidienste und zur Festlegung verschiedener anderer Bestimmungen über die Polizeidienste

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

Art. 2 - Artikel 66 des Gesetzes vom 26. April 2002 über die wesentlichen Elemente des Statuts der Personalmitglieder der Polizeidienste und zur Festlegung verschiedener anderer Bestimmungen über die Polizeidienste, ersetzt durch das Gesetz vom 20. Juni 2006 und abgeändert durch das Gesetz vom 26. März 2014, wird wie folgt abgeändert:

1. Absatz 3 wird wie folgt ersetzt:

Die Funktionen als Generaldirektor des Ressourcenmanagements und der Information, Generalinspektor und beigeordneter Generalinspektor werden belgischen Bürgern zugeteilt, die die Eigenschaft eines Personalmitglieds besitzen oder nicht.

2. Absatz 4 wird aufgehoben.

Art. 3 - In dasselbe Gesetz wird ein Artikel 66/1 mit folgendem Wortlaut eingefügt:

Art. 66/1 - Unbeschadet des Artikels 19 muss der Bewerber um die Funktion als Generaldirektor des Ressourcenmanagements und der Information, der nicht die Eigenschaft eines Personalmitglieds besitzt, folgenden allgemeinen Zulassungsbedingungen genügen:

1. das vom König festgelegte Alter erreicht haben,

2. in Abweichung von Artikel 19 Nr. 8, von der Auswahlkommission für die Funktion als Generaldirektor des Ressourcenmanagements und der Information auf der Grundlage des Profils der zu vergebenden Funktion für geeignet befunden worden sein,

3. noch mindestens fünf volle Dienstjahre vor dem...

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