21. DEZEMBER 2017 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Genehmigung der Durchfahrt der 'Legend Boucles Bastogne' auf dem Gebiet der Gemeinden Vaux-sur-Sûre, Bertrix, Paliseul, Herbeumont, Florenville, Saint-Hubert, Sainte-Ode, Tenneville, Bertogne, Houffalize und Bastogne am 4. Februar 2018

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 6 § 1 III Ziffer 3 in seiner durch das Gesetz vom 8. August 1988 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Artikels 23 Absatz 2 des Dekrets vom 15. Juli 2008 über das Forstgesetzbuch;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 3. August 2017 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung;

In der Erwägung, dass die Veranstaltung "Legend Boucles" seit vielen Jahren ihren internationalen Charakter bestätigt und einen sehr guten Ruf sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene erlangt hat;

In der Erwägung, dass die Veranstalter die vergangenen "Legend Boucles" in Spa und Bastogne hinsichtlich der Umweltfreundlichkeit und der Rücksichtnahme auf den Standort zufriedenstellend organisiert haben;

In der Erwägung, dass Maßnahmen getroffen werden, um die Umweltauswirkungen möglichst gering zu halten;

Auf Vorschlag des Ministers für Landwirtschaft, Natur, Forstwesen, ländliche Angelegenheiten, Tourismus und Denkmalschutz,

Beschließt :

Artikel 1 - Die Wallonische Regierung stimmt dem Beschluss der Gemeinden Vaux-sur-Sûre, Bertrix, Paliseul, Herbeumont, Florenville, Saint-Hubert, Sainte-Ode, Tenneville, Bertogne, Houffalize und Bastogne zu, den Teilnehmern an den "Legend Boucles Bastogne" im Rahmen einer am 4. Februar 2018 organisierten Motorsportveranstaltung die Durchfahrt zu genehmigen.

Art. 2 - Die Durchfahrt der "Legend Boucles Bastogne" am 4. Februar 2018 wird unter folgenden Bedingungen erlaubt:

  1. allgemein ist vorab eine Bestandsaufnahme der Straßen und Forstwege sowie der Nebenanlagen auf den gesamten Streckenabschnitten durchzuführen. Wird diese nicht durchgeführt, so wird davon ausgegangen, dass sie in gutem Zustand sind;

  2. Für den Regularity Test Nr. 2 "Herbeumont-Bertrix" sind folgende Abschnitte für die Öffentlichkeit nicht zugänglich:

    - der Abschnitt zwischen "Les Epioux" und "L'Antrogne", d.h. das gesamte Gebiet des ungeteilten domanialen Walds von Herbeumont;

    - der Abschnitt zwischen der Straße Herbeumont - Saint-Médard und des Aise-Tals;

    - das gesamte Gebiet des "Domaine des Epioux": der auf dem Gebiet des Forstamtes von Florenville (Domaine des Epioux) benutzte Weg, der kürzlich instand gesetzt wurde, ist im Falle einer Beschädigung zu erneuern;

  3. Für den Regularity Test Nr. 5 "La Mandarine" werden Strohballen entlang des Baches La Basseille in dem domanialen Naturreservat angebracht, um das von Bibern besiedelte...

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