21. DEZEMBER 2013 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Eisenbahngesetzbuches, was die für Eisenbahnunternehmen zu erbringenden Leistungen betrifft - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 21. Dezember 2013 zur Abänderung des Eisenbahngesetzbuches, was die für Eisenbahnunternehmen zu erbringenden Leistungen betrifft, bestätigt durch das Gesetz vom 24. April 2014.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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21. DEZEMBER 2013 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Eisenbahngesetzbuches, was die für Eisenbahnunternehmen zu erbringenden Leistungen betrifft

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des Gesetzes vom 18. Februar 1969 über Maßnahmen zur Ausführung internationaler Verträge und Akte über Personen- und Güterbeförderung im See-, Straßen-, Eisenbahn- und Binnenschiffsverkehr, des Artikels 1;

Aufgrund des Gesetzes vom 30. August 2013 zur Reform der belgischen Eisenbahnen, des Artikels 10 Nr. 1 und 2;

Aufgrund des Eisenbahngesetzbuches;

Aufgrund der Beteiligung der Regionalregierungen;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 5. November 2013;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 29. November 2013;

Aufgrund der Dringlichkeit, begründet durch die Notwendigkeit, so schnell wie möglich die Reform umzusetzen, deren erster Teil bereits Gegenstand des Königlichen Erlasses vom 7. November 2013 zur Reform der Strukturen der NGBE-Holding, von Infrabel und der NGBE (1) ist, insofern (i) der mit dem heutigen Übergangszeitraum verbundenen Unsicherheit für das Personal, die Kunden und die anderen beteiligten Parteien durch einen kurzfristigen Übergang zu der neuen Struktur dringend ein Ende gesetzt werden muss, (ii) die Qualität der öffentlichen Dienstleistung und die Pünktlichkeit durch die dank der neuen Struktur ermöglichten erforderlichen Maßnahmen dringend zu verbessern sind, (iii) im Interesse der Kontinuität des öffentlichen Dienstes und der Staatskasse die Verschuldung der NGBE-Gruppe dringend in den Griff zu bekommen ist und (iv) die neue Struktur aus Buchhaltungsgründen vorzugsweise zu Beginn eines neuen Kalenderjahres in Kraft treten sollte, was im Endeffekt voraussetzt, dass die neue Struktur am 1. Januar 2014 in Kraft tritt; damit diese neue Struktur am 1. Januar 2014 in Kraft treten kann, müssen vorher Regeln festgelegt werden, die einerseits den Eisenbahnunternehmen auf nichtdiskriminierende Weise den Zugang zu den Bahnhöfen, zu unbewachten...

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