20. SEPTEMBER 2011 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen den Programmen 02 und 06 des Organisationsbereichs 11 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2011

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Beschäftigung, Ausbildung und Sportwesen,

Der Minister für nachhaltige Entwicklung und den öffentlichen Dienst,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12 in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 22. Dezember 2010 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2011, insbesondere des Artikels 36;

Aufgrund des Dekrets vom 20. Juli 2011 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2011;

Aufgrund des am 25. August 2011 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, nicht aufgegliederte Mittel auf die Basiszuwendung 30.01 des Programms 06 des Organisationsbereichs 11 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2011 zwecks der Auszahlung von dringenden Ausgaben im Rahmen von Streitsachen zu übertragen,

Beschliessen

Artikel 1 - Es werden nicht aufgegliederte Mittel in Höhe von 9.000 Euro vom Programm 02 des Organisationsbereichs 11 auf das Programm 06 desselben Organisationsbereichs übertragen.

  1. 2 - Die Verteilung der folgenden Basiszuwendungen der Programme 02 und 06 des Organisationsbereichs 11 des allgemeinen...

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