20. OKTOBER 2011 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen dem Programm 01 des Organisationsbereichs 32 und den Programmen 11 und 21 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2011

Der Minister-Präsident,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Beschäftigung, Ausbildung und Sportwesen,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 22. Dezember 2010 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2011, insbesondere des Artikels 37;

Aufgrund des Dekrets vom 20. Juli 2011 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2011;

Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 über die administrative Verwaltung der von den Europäischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere des Punkts III, 2, Absatz 4;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf die Basiszuwendungen 33.04 und 41.04 des Programms 11 und auf die Basiszuwendungen 41.35 und 33.35 des Programms 21 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2011 zu übertragen, um den in ihren Sitzungen vom 15. Juli 2010, 28. April 2011, 19. Mai 2011, 16. Juni 2011 und 14. Juli 2011 im Rahmen des Interreg IV A und A gefassten Beschlüssen der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgenden Massnahmen (Bezeichnungen und Kodifizierungen der mitfinanzierten Projekte),

Interreg IV A France-Wallonie-Vlaanderen;

Zielrichtung 1: Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung des Gebiets durch eine kohärente und integrierte grenzüberschreitende Vorgehensweise;

Massnahme 1.2: Stärkung der Ubereinstimmung zwischen dem Bildungsangebot und den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts;

Bezeichnung: FIIER-T;

Träger: TECHNOFUTUR INDUSTRIE;

Basiszuwendung: 33.35.21;

Verpflichtungsermächtigungen: 7.000,00 EUR;

Kodifizierung des Projekts: E IF 1 102FWA 0030 D;

Interreg IV A France-Wallonie-Vlaanderen;

Zielrichtung 1: Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung des Gebiets durch eine kohärente und integrierte grenzüberschreitende Vorgehensweise;

Massnahme 1.1: Stimulierung und Stärkung des Potentials des wirtschaftlichen Wachstums und der grenzüberschreitenden Innovation;

Bezeichnung: REVORGREEN;

Träger: FOREm;

Basiszuwendung: 41.35.21;

Verpflichtungsermächtigungen: 95.000,00 EUR;

Kodifizierung des Projekts: E IF 1 101FWA 0101 D;

Interreg IV A France-Wallonie-Vlaanderen;

Zielrichtung 1: Förderung...

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