30. SEPTEMBER 2011 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen dem Programm 02 des Organisationsbereichs 15 und dem Programm 01 des Organisationsbereichs 32 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2011

Der Minister-Präsident,

Der Minister für öffentliche Arbeiten, Landwirtschaft, ländliche Angelegenheiten, Natur, Forstwesen und Erbe,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 22. Dezember 2009 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2011, insbesondere des Artikels 37;

Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 über die administrative Verwaltung der von den Europäischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere des Punkts III, 2, Absatz 4;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf die Basiszuwendung 01.01 des Programms 01 des Organisationsbereichs 32 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2011 zu übertragen, um den Mehrbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für die Basiszuwendung 52.01 des Programms 02 des Organisationsbereichs 15 auszugleichen,

Beschliessen

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 9.000 EUR vom Programm 02 des Organisationsbereichs 15 auf das Programm 01 des Organisationsbereichs 32...

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