17. DEZEMBER 2010 - Ministerialerlass über die Strassenverkehrsordnung

Der Minister für öffentliche Arbeiten, Landwirtschaft, ländliche Angelegenheiten, Natur, Forstwesen und Erbe,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen, abgeändert durch die Gesetze vom 8. August 1988, vom 5. Mai 1993 und vom 16. Juli 1993, insbesondere des Artikels 6, § 1, X;

Aufgrund des durch den Königlichen Erlass vom 16. März 1968 und die abändernden Gesetze koordinierten Gesetzes über die Strassenverkehrsordnung;

Aufgrund des Gesetzes vom 12. Juli 1956 zur Festlegung des Statuts der Autobahnen;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 1. Dezember 1975 über die Strassenverkehrsordnung und der abändernden Königlichen Erlasse, insbesondere des Artikels 21.7;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 17. Juli 2009 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung, insbesondere des Artikels 13, 9°;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 17. Juli 2009 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Regierungsurkunden, abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 21. Januar 2010, insbesondere des Artikels 9;

Aufgrund des Ministerialerlasses vom 11. Oktober 1976 zur Festlegung der Mindestgrössen der Verkehrszeichen und der Sonderbedingungen für deren Anbringung und der abändernden Erlasse;

Aufgrund der Partnerschaftsvereinbarung Wallonische Region - föderale Polizei vom 5. Mai 2009;

In der Erwägung, dass sich die Wetterbedingungen und -vorhersagen für die Provinzen Lüttich, Luxemburg und Namur deutlich gebessert haben;

In der Erwägung, dass die föderale Strassenverkehrspolizei der Ansicht ist, dass alle Bedingungen erfüllt sind, um das Verkehrsverbot für die Lastwagen über 7,5 Tonnen auf den grossen Verkehrsstrassen und Autobahnen der Provinzen Namur, Lüttich und Luxemburg ab diesem Freitag, dem 17. Dezember um 9 h 30 aufzuheben,

Beschliesst :

Artikel 1 - Das ab dem...

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