20. OKTOBER 2022 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 28. September 2017 zur Benennung der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder des Pools 'Ländliche Angelegenheiten' sowie seiner Vorsitzenden

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 6. November 2008 zur Rationalisierung der Beratungsfunktion, abgeändert durch das Dekret vom 16. Februar 2017;

Aufgrund des Dekrets vom 27. März 2014 zur Förderung einer ausgeglichenen Vertretung von Männern und Frauen in den Beratungsorganen;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 28. September 2017 zur Benennung der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder des Pools "Ländliche Angelegenheiten" sowie seiner Vorsitzenden in seiner abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. September 2019 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung in seiner abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 13. Januar 2022 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Urkunden der Regierung;

In Erwägung des Schreibens vom 23. August 2022, mit dem der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrat der Wallonie dem Herrn Minister für Landwirtschaft und der Frau Ministerin für ländliche Angelegenheiten eine Zusammenfassung der Änderungen übermittelt, die an der Zusammensetzung dieses Pools vorgenommen werden sollen;

In Erwägung, dass der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrat der Wallonie mit demselben Schreiben vom 23. August 2022, darauf aufmerksam macht, dass eine Verlängerung der Mandate für die Kontinuität der Arbeiten unerlässlich ist, bis die Struktur und die Zusammensetzung des Pools "Ländliche Angelegenheiten" überarbeitet worden sind;

In der Erwägung, dass insgesamt dreiundzwanzig Mandate nie besetzt wurden;

In der Erwägung, dass es notwendig ist, die Mitglieder des Pols " Ländliche Angelegenheiten " zu ernennen, um die Mitglieder zu ersetzen, die die Eigenschaft verloren haben, auf deren Grundlage sie ernannt wurden;

Auf Vorschlag des Ministers für Landwirtschaft und der Ministerin für ländliche Angelegenheiten;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Der Erlass der Wallonischen Regierung vom 28. September 2017 zur Benennung der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder des Pools "Ländliche Angelegenheiten" sowie seiner Vorsitzenden wird wie folgt abgeändert:

  1. für die Sozialpartner gemäß Artikel 1 Ziffer 1:

    - Frau Céleste QUAGHEBEUR wird als Nachfolgerin von Frau Caroline DECOSTER zum ordentlichen Mitglied ernannt;

    - Herr Nicolas HENRY wird als Nachfolger von Frau Anne-Sophie STENUIT zum stellvertretenden Mitglied ernannt;

  2. für die von den Umweltvereinigungen...

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