20. MAI 2021 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Benennung der Sekretäre der territorialen Schülerbeförderungskommissionen Namur, Lüttich-Verviers, Charleroi und Luxemburg

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 1. April 2004 über die Schülerbeförderung und die Schülerbeförderungspläne, Artikel 17;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 9. Juli 2015 zur Gewährung einer Zulage an die Sekretäre der territorialen Schülerbeförderungskommissionen;

Aufgrund der am 20. Dezember 2020 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

Aufgrund des am 20. Mai 2021 gegebenen Einverständnisses des Ministers des Haushalts;

In der Erwägung, dass am 1. Juli 2020 nur noch ein Sekretär der von der wallonischen Regierung gemäß Artikel 17 des Dekrets vom 1. April 2004 über die Schülerbeförderung und die Schülerbeförderungspläne beauftragten territorialen Kommissionen im Amt ist;

In der Erwägung, dass gemäß dem am 31. Januar 2019 genehmigten öffentlichen Dienstleistungsvertrag 2019-2023 zwischen der Wallonie und dem Wallonischen Verkehrsbetreiber eine spezifische Studie durchgeführt wird, um die Aufgabe der Organisation und des Betriebs der Schülerbeförderung zu untersuchen, einschließlich der Notwendigkeit, die territorialen Schülerbeförderungskommissionen beizubehalten, im Anschluss an den Bericht des Rechnungshofs vom März 2019 über die Verwaltung der Schülerbeförderung für Schüler mit besonderen Bedürfnissen in der Wallonischen Region;

In der Erwägung, dass es notwendig ist, die Kontinuität des Dienstes und genauer die Ausführung der Aufgaben zu gewährleisten, die derzeit den territorialen Kommissionen in Anwendung von Artikel 7 des oben genannten Dekrets vom 1. April 2004 anvertraut sind, um die Schüler, die den Nutzen der Schülerbeförderung beantragen, nicht zu benachteiligen und Kundennähe in der Organisation und der Ausnutzung der Verkehrsstrecken unter Beachtung der Gleichheit und Gerechtigkeit zwischen den Netzen der Einrichtungen und der Schüler zu gewährleisten; dass bei der Erfüllung dieser Aufgaben die Rolle des Sekretärs der Kommission von wesentlicher Bedeutung ist, wie mehrere Kommissionen in verschiedenen Berichten über ihre Diskussionen bereits angedeutet haben;

In der Erwägung, dass der einzige beauftragte Sekretär seine Funktion im Namen der territorialen Schülerbeförderungskommissionen von Hennegau-Mons und Wallonisch-Brabant ausübt; dass es nicht realistisch ist, dem Mitglied des wallonischen öffentlichen Dienstes, das diese...

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