20. MAI 2020 - Ministerieller Erlass zur Verlängerung des Geschäftsführungsvertrags zwischen der Wallonischen Regierung und dem autonomen Hafen Centre-Ouest

Der Vizepräsident und Minister für Klima, Energie, Mobilität und Infrastrukturen,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen;

Aufgrund des Dekrets vom 12. Februar 2004 betreffend den Geschäftsführungsvertrag und die Informationsverpflichtungen;

Aufgrund des Dekrets vom 1. April 1999 zur Gründung des autonomen Hafens Centre-Ouest;

Aufgrund des Dekrets des Wallonischen Parlaments vom 14. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 8. Juni 2017 zur Organisation der internen Kontrolle und des internen Audits des Haushalts und der Buchführung sowie der Verwaltungs- und Haushaltskontrolle in den Dienststellen der Wallonischen Regierung, den Verwaltungsdiensten mit autonomer Buchführung, den regionalen Unternehmen, den Einrichtungen und dem Vermittlungsdienst der Wallonischen Region;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 13. September 2019 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Regierungsurkunden;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. September 2019 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung;

Aufgrund des am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Geschäftsführungsvertrags zwischen der Wallonischen Regierung und dem autonomen Hafen Centre-Ouest;

Aufgrund der am 27. April 2020 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

Aufgrund des von der Wallonischen Regierung in ihrer Sitzung vom 11. Dezember 2014 gebilligten und am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Geschäftsführungsvertrags zwischen der Wallonischen Regierung und dem autonomen Hafen Centre-Ouest, dem autonomen Hafen von Charleroi, dem autonomen Hafen von Namur und dem autonomen Hafen von Lüttich;

In der Erwägung, dass in Artikel 5 des Geschäftsführungsvertrags vorgesehen wird, dass dieser eine Dauer von 5 Jahren hat;

In der Erwägung, dass der Geschäftsführungsvertrag am 31. Dezember 2019 ausgelaufen ist;

In der Erwägung, dass der Aufsichtsminister den Geschäftsführungsvertrag kraft Artikel 7 § 3 Absatz 2 des Dekrets vom 12. Februar 2004 betreffend den Geschäftsführungsvertrag um...

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