20. MAI 2020. - Gesetz zur Ergreifung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Eisenbahn (II). - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Gesetzes vom 20. Mai 2020 zur Ergreifung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Eisenbahn (II).

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN

20. MAI 2020. - Gesetz zur Ergreifung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Eisenbahn (II)

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

KAPITEL 1 - Unterstützung des Streuverkehrs

Art. 2 - In Artikel 18 des Gesetzes vom 5. Mai 2017 über die Unterstützung des Streuverkehrs für den Zeitraum 2017-2020 und zur Verlängerung der Unterstützung des kombinierten Verkehrs für den Zeitraum 2017-2020 werden die Wörter "und tritt am 31. Dezember 2020 außer Kraft" durch die Wörter "und tritt am 31. Dezember 2021 außer Kraft" ersetzt.

KAPITEL 2 - Unterstützung des kombinierten Verkehrs

Abschnitt 1 - Abänderung des Programmgesetzes vom 22. Dezember 2008

Art. 3 - In Artikel 24 des Programmgesetzes vom 22. Dezember 2008, ersetzt durch das Gesetz vom 5. Mai 2017, werden die Wörter "und tritt am 31. Dezember 2020 außer Kraft" durch die Wörter "und tritt am 31. Dezember 2021 außer Kraft" ersetzt.

Abschnitt 2 - Abänderung des Königlichen Erlasses vom 15. Juli 2009 über die Förderung des kombinierten Verkehrs auf der Schiene von intermodalen Transporteinheiten

Art. 4 - 7 - [Abänderungen des Königlichen Erlasses vom 15. Juli 2009]

KAPITEL 3 -...

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