20. MAI 2020 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Errichtung des Forstreservats 'Les Foxhalles' in Géromont (Malmedy) und zur Festlegung seines Sonderverwaltungsplans
Die Wallonische Regierung
Aufgrund des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur, Artikel 6, abgeändert durch das Dekret vom 7. September 1989, Artikel 21 und 22, abgeändert durch das Dekret vom 11. April 1984 und Artikel 23 und 24;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 2. April 1979 zur Festlegung der Regelung für die Verwaltung der Waldreservate, abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 20. Dezember 2007;
Aufgrund des Sonderverwaltungsplans des Waldreservats "Les Foxhalles" in Géromont (Malmedy), der den Anhang 2 bildet;
Aufgrund der am 23. Oktober 2018 abgegebenen günstigen Stellungnahme der Abteilung "Natur" des Pools "Ländliche Angelegenheiten";
Aufgrund der öffentlichen Untersuchung über den Sonderverwaltungsplan des Waldreservats "Les Foxhalles" in Géromont (Malmedy), die durch die Gemeinde Malmedy vom 22. November 2018 bis zum 24. Dezember 2018 durchgeführt wurde, bei der keine Bemerkungen vorgebracht wurden;
Aufgrund der am 4. April 2019 abgegebenen günstigen Stellungnahme des Provinzialkollegiums der Provinz Lüttich;
In Erwägung des Interesses, Lebensräume der für die Region typischen Waldgesellschaften zu erhalten, insbesondere neutrophile Buchenwälder und Schluchtwälder, die als Lebensraum von gemeinschaftlichem Interesse anerkannt sind;
In der Erwägung, dass die Verwalter der innerhalb des Naturreservats vorhandenen Wasserläufe in der Lage sein müssen, Maßnahmen zu deren Instandhaltung durchzuführen;
In der Erwägung, dass für diese Maßnahmen zur Verwaltung der Wasserläufe der Direktor der örtlich zuständigen Außendirektion der Abteilung Natur und Forstwesen dazu zu ermächtigen ist, Abweichungen von den Verboten der Artikel 7 und 8 Absatz 1 des Königlichen Erlasses vom 2. April 1979 zur Festlegung der Regelung für die Verwaltung der Waldreservate zu erlauben;
Auf Vorschlag der Ministerin für Natur;
Nach Beratung,
Beschließt :
Artikel 1 - Die Grundstücke mit einer Fläche von 6 ha 00 a 25, die der Wallonischen Region gehören und wie folgt katastriert sind oder waren, werden als Forstreservat "Les Foxhalles" in Géromont (Malmedy) errichtet.
Gemeinde Gemarkung Flur Ortslage Parzelle Nr. Fläche (ha) Malmédy 3 - Géromont A Mionheid 220 a 0,1966 Malmédy 3 - Géromont A Mionheid 222 0,3401 Malmédy 3 - Géromont A Mionheid 223 0,1645 Malmédy 3 - Géromont A Mionheid 221 0,1698 Malmédy 3 - Géromont C Les Foxhalles 461 m 0,8533 Malmédy 3 - Géromont C Les Foxhalles 461 g 5,1492 Gesamt: 6,8735
Das Forstreservat...
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