20. MAI 2020 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Errichtung des anerkannten Naturreservats ' Boiron' in Gedinne

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur, Artikel 6, abgeändert durch das Dekret vom 7. September 1989, 10, abgeändert durch das Dekret vom 11. April 1984, 11, abgeändert durch das Dekret vom 6. Dezember 2001, 12, 13, 18, 19, abgeändert durch das Dekret vom 6. Dezember 2001, 37, abgeändert durch die Dekrete vom 11. April 1984 und 22. Mai 2008, und 41, abgeändert durch die Dekrete vom 7. September 1989 und 6. Dezember 2001;

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 23. Oktober 1975 zur Festlegung der Regelung über die Überwachung, die Polizeigewalt und den Verkehr in den domanialen Naturreservaten außerhalb der für den öffentlichen Verkehr freigegebenen Wege;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 17. Juli 1986 über die Anerkennung der Naturreservate und die Bezuschussung der Ankäufe von Grundstücken, die von den privaten Vereinigungen als anerkannte Naturreservate zu errichten sind;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 13. September 2019 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Urkunden der Regierung;

In Erwägung des am 25. März 2011 von der VoG "Réserves naturelles RNOB eingereichten Antrags auf Anerkennung;

Aufgrund der am 12. Juli 2011 abgegebenen günstigen Stellungnahme des Wallonischen hohen Rates für die Erhaltung der Natur ("Conseil supérieur wallon de la conservation de la nature");

Aufgrund der am 10. Mai 2012 abgegebenen günstigen Stellungnahme des Provinzialkollegiums von Namur;

Aufgrund der am 29. Oktober 2019 abgegebenen günstigen Stellungnahme der Abteilung Natur und Forstwesen/Direktion Dinant;

In der Erwägung, dass der Standort verschiedene Lebensraumtypen, nämlich aquatische Lebensräume, Feuchtwiesen und von Wäldern geprägte Lebensräume, umfasst;

In der Erwägung, dass der Standort angesichts der verschiedenen dort beobachteten Vogelarten - darunter der Flussuferläufer, die Krickente, die Reiherente, der Baumfalke, der Kormoran, der Haubentaucher, die Uferschwalbe, der Zwergtaucher - insbesondere aus ornithologischer Sicht von Interesse ist aber auch mehrere Reptilienarten beherbergt: Waldeidechse (Lacerta vivipara) (sich dem Status einer bedrohten Art nähernd), Ringelnatter (Natrix natrix) (nicht bedroht) und Kreuzotter (Viperus berus; gefährdete Art);

In Erwägung der erwiesenen biologischen Qualitäten des Standorts;

In der Erwägung, dass im Interesse des Schutzes der wildlebenden Tiere und Pflanzen sowie der Erhaltung der natürlichen Lebensräume des Naturreservats Maßnahmen zur Gestaltung und Verwaltung des Naturreservats zu treffen sind, anstatt die Naturereignisse sich völlig frei entwickeln zu...

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