20. MAI 2020 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung der Verwaltungsbedingungen und zur Erneuerung der Anerkennung des anerkannten Naturreservats 'Rocheux' in Theux

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur, Artikel 6, abgeändert durch das Dekret vom 7. September 1989, 10, abgeändert durch das Dekret vom 11. April 1984, 11, abgeändert durch das Dekret vom 6. Dezember 2001, 12, 13, 18, 19, abgeändert durch das Dekret vom 6. Dezember 2001, 37, abgeändert durch die Dekrete vom 11. April 1984 und 22. Mai 2008, und 41, abgeändert durch die Dekrete vom 7. September 1989 und 6. Dezember 2001;

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 23. Oktober 1975 zur Festlegung der Regelung über die Überwachung, die Polizeigewalt und den Verkehr in den domanialen Naturreservaten außerhalb der für den öffentlichen Verkehr freigegebenen Wege;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 17. Juli 1986 über die Anerkennung der Naturreservate und die Bezuschussung der Ankäufe von Grundstücken, die von den privaten Vereinigungen als anerkannte Naturreservate zu errichten sind, Artikel 10 und 11;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 13. September 2019 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Urkunden der Regierung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 31. Mai 1990 zur Errichtung des anerkannten Naturreservats "Rocheux";

Aufgrund des am 7. Juli 2011 unterzeichneten Zusatzvertrags zur Verlängerung des Erbpachtvertrags zwischen der Gemeinde Theux und der Vereinigung "Ardenne et Gaume" für einen Zeitraum von 27 Jahren (d.h. bis zum 3. Februar 2039);

Aufgrund des Antrags auf Erweiterung der Anerkennung und Abänderung der Verwaltungsbedingungen, der am 30. Oktober 2018 von der Vereinigung "Ardenne et Gaume" eingereicht wurde;

Aufgrund der am 21. Dezember 2018 abgegebenen günstigen Stellungnahme der Abteilung "Natur" des Pools "Ländliche Angelegenheiten";

Aufgrund der am 4. April 2019 abgegebenen günstigen Stellungnahme des Provinzialkollegiums von Lüttich;

In der Erwägung, dass der Standort eine Schwermetallvegetation beherbergt, die einen sehr seltenen Lebensraum bildet, in dem eine spezifische, aus seltenen Arten bestehende Flora vorkommt;

In Erwägung der erwiesenen biologischen Qualitäten des Standorts;

In der Erwägung, dass im Interesse des Schutzes der einheimischen Fauna und Flora des Standorts die gebietsfremden invasiven Tier- oder Pflanzenarten unter Kontrolle zu halten sind;

In der Erwägung, dass im Interesse des Schutzes der wildlebenden Tiere und Pflanzen sowie der Erhaltung der natürlichen Lebensräume des Naturreservats Maßnahmen zur Gestaltung und...

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