20. MAI 2020 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Erweiterung des Umkreises und zur Abänderung der Verwaltungsbedingungen des anerkannten Naturreservats 'Dailly' in Couvin

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur, Artikel 6, abgeändert durch das Dekret vom 7. September 1989, 10, abgeändert durch das Dekret vom 11. April 1984, 11, abgeändert durch das Dekret vom 6. Dezember 2001, 12, 13, 18, 19, abgeändert durch das Dekret vom 6. Dezember 2001, 37, abgeändert durch die Dekrete vom 11. April 1984 und 22. Mai 2008, und 41, abgeändert durch die Dekrete vom 7. September 1989 und 6. Dezember 2001;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 17. Juli 1986 über die Anerkennung der Naturreservate und die Bezuschussung der Ankäufe von Grundstücken, die von den privaten Vereinigungen als anerkannte Naturreservate zu errichten sind, Artikel 10 und 11;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 18. Juli 1991 zur Anerkennung des Naturreservats "Dailly" in Couvin;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 25. Februar 1999 zur Anerkennung des Naturreservats "La Prée" in Couvin;

Aufgrund des im August 2011 von der VoG NATAGORA eingereichten Antrags auf Anerkennung betreffend die Erweiterung des anerkannten Naturreservats auf neue Katasterparzellen und die Aktualisierung der Katasterdaten der anerkannten Parzellen. Aufgrund der Änderung der Verwaltungsbedingungen und die Einbeziehung von Katasterparzellen aus einem anderen anerkannten Naturreservat;

Aufgrund der am 28. Februar 2012 abgegebenen günstigen Stellungnahme des Wallonischen hohen Rates für die Erhaltung der Natur ("Conseil supérieur wallon de la conservation de la nature");

Aufgrund der am 10. Mai 2012 abgegebenen günstigen Stellungnahme des Provinzialkollegiums von Namur;

In der Erwägung, dass diese zahlreichen Änderungen nach einer vollständigen Überarbeitung des Erlasses zur Errichtung des Naturreservats verlangen;

In der Erwägung, dass das Naturreservat mehrheitlich aus Lebensräumen besteht, die durch einen kalkhaltigen Boden gekennzeichnet sind, darunter insbesondere Wiesengebiete, Kalkrasen und Gebüsche im Übergang zum Eichen-Weißbuchenwald;

In der Erwägung, dass das Naturreservat mehr als zwanzig potentiell bedrohte bzw. gefährdeten Pflanzen, von denen die meisten unter Schutz stehen, einen Lebensraum bietet; dass es mehrere Reptilienarten, einschließlich der Schlingnatter, zahlreiche Vogelarten sowie bedrohte wirbellose Tierarten, von denen 3 unter Schutz stehen, beherbergt;

In Erwägung der erwiesenen biologischen Qualitäten des Standorts;

In der Erwägung, dass der Standort verschiedene natürliche Lebensräume beherbergt, die ein Aufnahmepotential für die biologische Vielfalt besitzen, insbesondere Feuchtwiesen - darunter saure Niedermoore, Binsenfluren mit Spitzblütiger Binse sowie Hochstaudenfluren -, mesophile Wiesen, saure Heiden und Rasen, Laubwälder und aquatische Lebensräume;

In der Erwägung, dass dieser Standort mindestens 8 seltene Pflanzenarten, von denen 4 unter Schutz stehen, sowie mehrere wenig verbreitete Vogelarten, einschließlich des Raubwürgers, beherbergt und mehreren gefährdeten wirbellosen Tierarten einen Lebensraum bietet;

In Erwägung der erwiesenen biologischen Qualitäten des Standorts;

In der Erwägung, dass im...

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