20. MAI 2020 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Errichtung des domanialen Naturreservats 'Le Roba' in Pont (Malmedy)

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur, Artikel 6, abgeändert durch das Dekret vom 7. September 1989, Artikel 9, Artikel 11, abgeändert durch das Dekret vom 6. Dezember 2001, sowie Artikel 41, abgeändert durch die Dekrete vom 7. September 1989 und 6. Dezember 2001;

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 23. Oktober 1975 zur Festlegung der Regelung über die Überwachung, die Polizeigewalt und den Verkehr in den domanialen Naturreservaten außerhalb der für den öffentlichen Verkehr freigegebenen Wege;

Aufgrund der am 1. März 2018 zwischen der Gemeinde Malmedy und der Wallonischen Region im Hinblick auf die Errichtung des domanialen Naturreservats "Le Roba" unterzeichneten Zurverfügungstellungsvereinbarung, die für einen Zeitraum von dreißig aufeinanderfolgenden Jahren ab Unterzeichnungsdatum abgeschlossen wurde und stillschweigend verlängert werden kann;

Aufgrund des im Anhang beigefügten Sonderplans zur Verwaltung des domanialen Naturreservats "Le Roba" in Pont (Malmedy);

Aufgrund der am 12. April 2013 abgegebenen Stellungnahme der Direktion der Untergrundgewässer der Abteilung Umwelt und Wasser (Operative Generaldirektion Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt);

Aufgrund der am 9. November 2018 abgegebenen Stellungnahme der Abteilung "Natur" des Pools "Ländliche Angelegenheiten";

Aufgrund der am 22. August 2019 abgegebenen mit Bedingungen versehenen Stellungnahme des Provinzialkollegiums von Lüttich;

Aufgrund der kraft des Umweltgesetzbuches von der Gemeinde Malmedy vom 22. November 2018 bis zum 24. Dezember 2018 durchgeführten öffentlichen Untersuchung, bei der keine Bemerkungen vorgebracht wurden;

In Erwägung der besonderen Bedeutung des Standorts, der, auf Schwemmland gelegen, einige Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse wie Sumpf-Laubwälder auf Torfböden oder Laubwälder auf nährstoffarmen Böden umfasst und der geschützte Tierarten wie den Rotmilan und den Schwarzstorch beherbergt;

In der Erwägung, dass der Standort Gegenstand von Wiederherstellungsarbeiten im Rahmen des von der Europäischen Union und der Wallonischen Region kofinanzierten Projekts LIFE+10/NAT/BE706 "Restaurierung von natürlichen Lebensräumen der Lütticher Ardennen (2012-2019)" war;

In der Erwägung, dass die Naturreservate Arten beherbergen, für die eine wissenschaftliche Überwachung notwendig ist, dass diese wissenschaftliche Überwachung Aktionen voraussetzt, die im Widerspruch zu den im Naturreservat anwendbaren Schutzmaßnahmen stehen, wie zum Beispiel die Entnahme von Pflanzenteilen oder Pflanzen oder die Störung von Tierarten, deren Fang oder gar deren Tötung, dass diese Aktionen begrenzt sind und durch Personen, die sich der Empfindlichkeit der betroffenen Populationen bewusst sind, vorgenommen werden, dass sie folglich für diese Arten ungefährlich sind;

In der Erwägung, dass hinsichtlich der in dem Naturreservat...

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