20. MAI 2020 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Errichtung des domanialen Naturreservats 'Le Souterrain du Neufmoulin' in Villers-devant-Orval (Florenville)

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur, Artikel 6, abgeändert durch das Dekret vom 7. September 1989, Artikel 9, Artikel 11, abgeändert durch das Dekret vom 6. Dezember 2001, sowie Artikel 41, abgeändert durch die Dekrete vom 7. September 1989 und 6. Dezember 2001;

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 23. Oktober 1975 zur Festlegung der Regelung über die Überwachung, die Polizeigewalt und den Verkehr in den domanialen Naturreservaten außerhalb der für den öffentlichen Verkehr freigegebenen Wege;

Aufgrund der Pachtvereinbarung im Hinblick auf die Errichtung eines domanialen Naturreservats am Standort "Souterrain du Neufmoulin", die am 1. November 1997 mit Frau Baronin d'Otreppe de Bouvette für einen nach Vereinbarung erneuerbaren Zeitraum von 30 Jahren unterzeichnet wurde;

Aufgrund des im Anhang beigefügten Sonderplans zur Verwaltung des domanialen Naturreservats "Souterrain du Neufmoulin" in Villers-devant-Orval (Florenville);

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 17. Mai 1995 zur Errichtung des domanialen Naturreservats "Souterrain du Neufmoulin";

Aufgrund der am 12. April 2013 abgegebenen Stellungnahme der Direktion der Untergrundgewässer der Abteilung Umwelt und Wasser (Operative Generaldirektion Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt);

Aufgrund der am 7. Juni 2019 abgegebenen Stellungnahme der Abteilung "Natur" des Pools "Ländliche Angelegenheiten";

Aufgrund der am 23. August 2019 abgegebenen Stellungnahme des Naturparks "Parc naturel de Gaume";

Aufgrund der kraft des Umweltgesetzbuches von der Gemeinde Florenville vom 2. September 2019 bis zum 1. Oktober 2019 durchgeführten öffentlichen Untersuchung, bei der zwei Bemerkungen zur Zugänglichkeit der Standorte vorgebracht wurden;

Aufgrund der am 10. Oktober 2019 abgegebenen Stellungnahme des Provinzialkollegiums der Provinz Luxemburg;

In Erwägung der besonderen Bedeutung des Standorts, der eine außergewöhnliche Vielfalt an Fledermäusen beherbergt mit nicht weniger als 9 aufgelisteten Arten, darunter 5 aus Anhang 2 der Habitat-Richtlinie, nämlich die Wasserfledermaus, das große Mausohr, die Fransenfledermaus, die kleine Hufeisennase und die große Hufeneisennase;

In der Erwägung, dass im Rahmen des von der Europäischen Union und der Wallonischen Region kofinanzierten Projekts LIFE+Herbages 11Nat/BE/001060 globale Überlegungen auf der Ebene des Forstamtes angestellt wurden, dass technische Datenblätter nach Lebensräumen, Gebieten oder Arten erarbeitet und so ein Verwaltungsplan des Reservats präzisiert werden...

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