20. MAI 2020 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Errichtung des domanialen Naturreservats 'Le Ruisseau du Moulin' in Suxy (Chiny) und Rossignol (Tintigny)

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur, Artikel 6, abgeändert durch das Dekret vom 7. September 1989, Artikel 9, Artikel 11, abgeändert durch das Dekret vom 6. Dezember 2001, sowie Artikel 41, abgeändert durch die Dekrete vom 7. September 1989 und 6. Dezember 2001;

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 23. Oktober 1975 zur Festlegung der Regelung über die Überwachung, die Polizeigewalt und den Verkehr in den domanialen Naturreservaten außerhalb der für den öffentlichen Verkehr freigegebenen Wege;

Aufgrund der Vereinbarung über die Zurverfügungstellung von Grundstücken im Hinblick auf die Errichtung eines Naturreservats "Le Ruisseau du Moulin", die am 18. August 2016 mit der Gemeinde Tintigny für einen stillschweigend erneuerbaren Zeitraum von 30 Jahren unterzeichnet wurde;

Aufgrund der am 19. Juni 2019 mit der VoG Natagora unterzeichneten Vereinbarung über die Zurverfügungstellung von Grundstücken zur Errichtung oder Erweiterung der domanialen Naturreservate, die sich im Umkreis des Projekts LIFE+Herbages 11Nat/BE/001060 befinden, und die deren Rückabtretung an die Wallonische Region am Ende des genannten LIFE-Projekts vorsieht;

Aufgrund des im Anhang beigefügten Sonderplans zur Verwaltung des domanialen Naturreservats "Le Ruisseau du Moulin" in Suxy (Chiny) und Rossignol (Tintigny);

Aufgrund der am 12. April 2013 abgegebenen Stellungnahme der Direktion der Untergrundgewässer der Abteilung Umwelt und Wasser (Operative Generaldirektion Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt);

Aufgrund der am 21. Juni 2019 abgegebenen Stellungnahme der Abteilung "Natur" des Pools "Ländliche Angelegenheiten";

Aufgrund der am 23. August 2019 abgegebenen Stellungnahme des Naturparks "Parc naturel de Gaume";

Aufgrund der kraft des Umweltgesetzbuches von den Gemeinden Chiny und Tintigny vom 2. September 2019 bis zum 1. Oktober 2019 durchgeführten öffentlichen Untersuchungen, bei denen keine Bemerkungen vorgebracht wurden;

Aufgrund der am 14. November 2019 abgegebenen Stellungnahme des Provinzialkollegiums der Provinz Luxemburg;

In Erwägung der besonderen Bedeutung des Standorts, der Hochstaudenfluren, diverse Laubwälder sowie ein Stück Borstgrasweide aufweist und insbesondere eine bedrohte Pflanzart, das Lanzett-Weidenröschen, das relativ selten in Belgisch-Lothringen vorkommt, beherbergt;

In der Erwägung, dass der Standort im Rahmen des von der Europäischen Union und der Wallonischen Region kofinanzierten Projekts LIFE+Herbages 11Nat/BE/001060 erworben wurde und Gegenstand von Wiederherstellungsarbeiten war;

In der Erwägung, dass die Naturreservate Arten beherbergen, für die eine wissenschaftliche Überwachung notwendig ist, dass diese wissenschaftliche Überwachung Aktionen voraussetzt, die im Widerspruch zu den im Naturreservat anwendbaren Schutzmaßnahmen stehen, wie zum Beispiel die Entnahme von Pflanzenteilen oder Pflanzen oder die Störung von Tierarten, deren Fang oder gar deren Tötung, dass diese Aktionen begrenzt sind und durch Personen, die sich der Empfindlichkeit der betroffenen Populationen bewusst sind, vorgenommen werden, dass sie folglich für diese Arten ungefährlich sind;

In der Erwägung, dass hinsichtlich der in dem Naturreservat durchzuführenden Maßnahmen, die nicht nur von den in Artikel 11 des...

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