20. MAI 2020 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Errichtung des domanialen Naturreservats 'Rossignol' in Tintigny

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur, Artikel 6, abgeändert durch das Dekret vom 7. September 1989, Artikel 9, Artikel 11, abgeändert durch das Dekret vom 6. Dezember 2001, sowie Artikel 41, abgeändert durch die Dekrete vom 7. September 1989 und 6. Dezember 2001;

Aufgrund der am 19. Juni 2019 mit der VoG Natagora unterzeichneten Vereinbarung über die Zurverfügungstellung von Grundstücken zur Errichtung oder Erweiterung der domanialen Naturreservate, die sich im Umkreis des Projekts LIFE+Herbages 11Nat/BE/001060 befinden, und die deren Rückabtretung an die Wallonische Region am Ende des genannten LIFE-Projekts vorsieht;

Aufgrund des im Anhang beigefügten Sonderplans zur Verwaltung des domanialen Naturreservats "Rossignol" Tintigny;

Aufgrund der am 12. April 2013 abgegebenen Stellungnahme der Direktion der Untergrundgewässer der Abteilung Umwelt und Wasser (Operative Generaldirektion Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt);

Aufgrund der am 21. Juni 2019 abgegebenen Stellungnahme der Abteilung "Natur" des Pools "Ländliche Angelegenheiten";

Aufgrund der am 23. August 2019 abgegebenen Stellungnahme des Naturparks "Parc naturel de Gaume";

Aufgrund der kraft des Umweltgesetzbuches von der Gemeinde Tintigny vom 2. September 2019 bis zum 1. Oktober 2019 durchgeführten öffentlichen Untersuchung, bei der keine Bemerkungen vorgebracht wurden;

Aufgrund der am 10. Oktober 2019 abgegebenen Stellungnahme des Provinzialkollegiums der Provinz Luxemburg;

In Erwägung der besonderen Bedeutung des Standorts, der sich in Gestalt einer bemerkenswerten, besonders gut erhaltenen oligotrophen Feuchtwiese mit blauem Pfeifengras darbietet, die eine vielfältige und außerordentliche Flora, mit der Niedrigen Schwarzwurzel und dem Breitblättrigen Knabenkraut, oder noch die Sumpfschrecke, den Kleinen Würfel-Dickkopffalter sowie den Neuntöter beherbergt;

In der Erwägung, dass der Standort im Rahmen des von der Europäischen Union und der Wallonischen Region kofinanzierten Projekts LIFE+Herbages 11Nat/BE/001060 erworben wurde und Gegenstand von Wiederherstellungsarbeiten war;

In der Erwägung, dass die Naturreservate Arten beherbergen, für die eine wissenschaftliche Überwachung notwendig ist, dass diese wissenschaftliche Überwachung Aktionen voraussetzt, die im Widerspruch zu den im Naturreservat anwendbaren Schutzmaßnahmen stehen, wie zum Beispiel die Entnahme von Pflanzenteilen oder Pflanzen oder die Störung von...

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