20. MAI 2020. - Erlass der Wallonischen Regierung zur Errichtung des domanialen Naturreservats 'La Vallée de l'Antrogne et affluents' in Herbeumont und Saint-Médard (Herbeumont)

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur, Artikel 6, abgeändert durch die Dekrete vom 11. April 1984, 16. Juli 1985 und 7. September 1989, Artikel 9, abgeändert durch das Dekret vom 11. April 1984, Artikel 11, abgeändert durch die Dekrete vom 11. April 1984, 6. Dezember 2001 und 2. Mai 2019, sowie Artikel 41, ersetzt durch das Dekret vom 6. Dezember 2001;

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 23. Oktober 1975 zur Festlegung der Regelung über die Überwachung, die Polizeigewalt und den Verkehr in den domanialen Naturreservaten außerhalb der für den öffentlichen Verkehr freigegebenen Wege;

Aufgrund der am 25. August 2014 zwischen der Gemeinde Herbeumont und der Wallonischen Region im Hinblick auf die Errichtung eines domanialen Naturreservats unterzeichneten Zurverfügungstellungsvereinbarung, die für einen Zeitraum von dreißig aufeinanderfolgenden Jahren abgeschlossen wurde und stillschweigend verlängert werden kann;

Aufgrund der am 19. Juni 2019 mit der VoG Natagora unterzeichneten Vereinbarung über die Zurverfügungstellung von Grundstücken zur Errichtung oder Erweiterung der domanialen Naturreservate, die sich im Umkreis des Projekts LIFE+Herbages 11Nat/BE/001060 befinden, und die deren Rückabtretung an die Wallonische Region am Ende des genannten LIFE-Projekts vorsieht;

Aufgrund des Entwurfs des Sonderplans zur Verwaltung des domanialen Naturreservats "La Vallée de l'Antrogne et affluents" in Herbeumont und Saint-Médard (Herbeumont);

Aufgrund der am 12. April 2013 abgegebenen Stellungnahme der Direktion der Untergrundgewässer der Abteilung Umwelt und Wasser (Operative Generaldirektion Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt);

Aufgrund der am 21. Juni 2019 abgegebenen Stellungnahme der Abteilung "Natur" des Pools "Ländliche Angelegenheiten";

Aufgrund der am 14. November 2019 abgegebenen Stellungnahme des Provinzialkollegiums der Provinz Luxemburg;

Aufgrund der als günstig geltenden Stellungnahme des Naturparks "Parc Naturel Ardenne méridionale";

Aufgrund der kraft des Umweltgesetzbuches von der Gemeinde Herbeumont vom 2. September 2019 bis zum 1. Oktober 2019 durchgeführten öffentlichen Untersuchung;

In Erwägung der besonderen Bedeutung des Standorts, der ein Mosaik von Lebensräumen von gemeinschaftlichem Interesse - Borstgrasweide, alluvialer Erlenwald und eine magere Mähwiese - umschließt, d eine besonders interessante Fauna lebt, insbesondere Schmetterlinge, wie der Brombeer-Perlmutterfalter, Orthopteren, wie der Sumpfschrecke und der Zwitscherschrecke, oder noch der Feuersalamander und der Schwarzstorch;

In der Erwägung, dass der Standort im Rahmen des von der Europäischen Union und der Wallonischen Region kofinanzierten Projekts LIFE+Herbages 11Nat/BE/001060 erworben wurde und Gegenstand von Wiederherstellungsarbeiten war;

In der Erwägung, dass die Naturreservate Arten beherbergen, für die eine wissenschaftliche Überwachung notwendig ist, dass diese wissenschaftliche Überwachung Aktionen voraussetzt, die im Widerspruch zu den im Naturreservat anwendbaren Schutzmaßnahmen stehen, wie zum Beispiel die Entnahme von Pflanzenteilen oder Pflanzen oder die Störung von Tierarten, deren Fang oder gar deren Tötung, dass diese Aktionen begrenzt sind und durch Personen, die sich der Empfindlichkeit der betroffenen Populationen bewusst sind, vorgenommen werden, dass sie folglich für diese Arten ungefährlich sind;

In der Erwägung, dass hinsichtlich der in dem Naturreservat durchzuführenden Maßnahmen, die nicht nur von den in Artikel 11 des Gesetzes vom 12. Juli 1973 vorgesehenen Verboten, sondern auch...

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