20. MAI 2020 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Errichtung des domanialen Naturreservats 'La Roche à l'Appel' in Muno (Florenville)

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur, Artikel 6, abgeändert durch das Dekret vom 7. September 1989, Artikel 9, Artikel 11, abgeändert durch das Dekret vom 6. Dezember 2001, sowie Artikel 41, abgeändert durch die Dekrete vom 7. September 1989 und 6. Dezember 2001;

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 23. Oktober 1975 zur Festlegung der Regelung über die Überwachung, die Polizeigewalt und den Verkehr in den domanialen Naturreservaten außerhalb der für den öffentlichen Verkehr freigegebenen Wege;

Aufgrund des Unterschutzstellungserlasses vom 16. März 1965 zur Ausweisung "des gesamten Geländes "La Roche à l'Appel" in Muno als geschützte Landschaft;

Aufgrund des im Anhang beigefügten neuen Sonderplans zur Verwaltung des domanialen Naturreservats "La Roche à l'Appel" in Muno (Florenville);

Aufgrund der am 12. April 2013 abgegebenen Stellungnahme der Direktion der Untergrundgewässer der Abteilung Umwelt und Wasser (Operative Generaldirektion Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt);

Aufgrund der am 7. Juni 2019 abgegebenen Stellungnahme der Abteilung "Natur" des Pools "Ländliche Angelegenheiten";

Aufgrund der am 23. August 2019 abgegebenen Stellungnahme des Naturparks "Parc naturel de Gaume";

Aufgrund der am 26. August 2019 abgegebenen Stellungnahme der Königlichen Kommission für Denkmäler, Landschaften und Ausgrabungen;

Aufgrund der kraft des Umweltgesetzbuches von der Gemeinde Florenville vom 2. September 2019 bis zum 1. Oktober 2019 durchgeführten öffentlichen Untersuchung, bei der zwei Bemerkungen zur Zugänglichkeit der Standorte vorgebracht wurden;

Aufgrund der am 10. Oktober 2019 abgegebenen Stellungnahme des Provinzialkollegiums der Provinz Luxemburg;

Aufgrund der Vereinbarung über die Zurverfügungstellung von Grundstücken im Hinblick auf die Errichtung des domanialen Naturreservats "La Roche à l'Appel", die am 25. Juni 2014 mit der Gemeinde Florenville für einen stillschweigend erneuerbaren Zeitraum von 30 Jahren unterzeichnet wurde;

In Erwägung der besonderen Bedeutung des Standorts, der von außergewöhnlichem geologischem Interesse ist, mit einer großen Vielfalt an Gesteinsarten und Mineralien, die das Vorkommen bemerkenswert reichhaltiger und vielfältiger, den verschiedenen ökologischen Anforderungen angepasster Pflanzenarten möglich macht, darunter seltene Moose, wie z.B. Pleuridium acuminatum, Dicranum fluvum, Rhabdoweissia fugax, Fissidens viridulus, Schistidium agassizii, seltene Lebermoose wie Bazzania trilobata, Riccardia latifrons oder aber Flechten wie Lasallia pustulata und Umbilicaria polyphylla;

In der Erwägung, dass im Rahmen des von der Europäischen Union und der Wallonischen Region kofinanzierten Projekts LIFE+Herbages 11Nat/BE/001060 globale Überlegungen auf der Ebene des Forstamtes angestellt wurden, dass technische Datenblätter nach Lebensräumen, Gebieten oder Arten erarbeitet und damit der Verwaltungsplan des Reservats präzisiert werden konnte;

In der Erwägung, dass...

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