20. MAI 2020 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung der Verwaltungsbedingungen des domanialen Naturreservats 'La Pelouse de l'Oratoire' in Muno (Florenville)

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur, Artikel 6, abgeändert durch das Dekret vom 7. September 1989, Artikel 9, Artikel 11, abgeändert durch das Dekret vom 6. Dezember 2001, sowie Artikel 41, abgeändert durch die Dekrete vom 7. September 1989 und 6. Dezember 2001;

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 23. Oktober 1975 zur Festlegung der Regelung über die Überwachung, die Polizeigewalt und den Verkehr in den domanialen Naturreservaten außerhalb der für den öffentlichen Verkehr freigegebenen Wege;

Aufgrund der Pachtvereinbarung im Hinblick auf die Errichtung eines Naturreservats am Standort "La Pelouse de l'Oratoire", die am 13. April 2011 mit der Gemeinde Florenville für einen stillschweigend erneuerbaren Zeitraum von 30 Jahren unterzeichnet wurde;

Aufgrund des im Anhang beigefügten neuen Sonderplans zur Verwaltung des domanialen Naturreservats "La Pelouse de l'Oratoire" in Muno (Florenville);

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 10. Januar 2013 zur Errichtung des domanialen Naturreservats "La Pelouse de l'Oratoire" in Muno (Florenville);

Aufgrund der am 7. Juni 2019 abgegebenen Stellungnahme der Abteilung "Natur" des Pools "Ländliche Angelegenheiten";

Aufgrund der am 23. August 2019 abgegebenen Stellungnahme des Naturparks "Parc naturel de Gaume";

Aufgrund der kraft des Umweltgesetzbuches von der Gemeinde Florenville vom 2. September 2019 bis zum 1. Oktober 2019 durchgeführten öffentlichen Untersuchung, bei der zwei Bemerkungen zur Zugänglichkeit der Standorte vorgebracht wurden;

Aufgrund der am 10. Oktober 2019 abgegebenen Stellungnahme des Provinzialkollegiums der Provinz Luxemburg;

In Erwägung der seit langem bekannten besonderen Bedeutung des Standorts, der einen halbnatürlichen kalkreichen Rasen mit Gewöhnlichem Flügelginster, Fragmente mit Rasen und Gebüsch beherbergt, die verschiedenen Arten beherbergen wie die Echte Mondraute, einem in Wallonien vom Aussterben bedrohten und vollständig unter Schutz gestellten Farn, aber auch den echten Wundklee, das Sonnenröschen, den Hügel-Meier, die Thymian-Sommerwurz, das Kleine Knabenkraut oder den zottigen Klappertopf, und Reptilien wie die Zauneidechse und die Waldeidechse sowie die Schlingnatter oder auch die Zweifarbige Schneckenhausbiene und eine reiche und vielfältige Vogelwelt;

In der Erwägung, dass im Rahmen des von der Europäischen Union und der Wallonischen Region kofinanzierten Projekts LIFE+Herbages...

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