20. MAI 2020 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung der Verwaltungsbedingungen des domanialen Naturreservats 'Les Prés de l'Abbaye d'Orval' in Villers-devant-Orval (Florenville)

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur, Artikel 6, abgeändert durch das Dekret vom 7. September 1989, Artikel 9, Artikel 11, abgeändert durch das Dekret vom 6. Dezember 2001, sowie Artikel 41, abgeändert durch die Dekrete vom 7. September 1989 und 6. Dezember 2001;

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 23. Oktober 1975 zur Festlegung der Regelung über die Überwachung, die Polizeigewalt und den Verkehr in den domanialen Naturreservaten außerhalb der für den öffentlichen Verkehr freigegebenen Wege;

Aufgrund der Vereinbarung über die Verpachtung und Verwaltung von Grundstücken im Hinblick auf die Errichtung des Naturreservats "Les Prés de l'Abbaye d'Orval", die am 8. Juni 2010 mit der VoG "Abbaye Notre-Dame d'Orval" für einen stillschweigend erneuerbaren Zeitraum von 30 Jahren unterzeichnet wurde;

Aufgrund des im Anhang beigefügten neuen Sonderplans zur Verwaltung des domanialen Naturreservats "Les Prés de l'Abbaye d'Orval" in Villers-devant-Orval (Florenville);

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 10. Januar 2013 zur Errichtung des domanialen Naturreservats "Les Prés de l'Abbaye d'Orval" in Villers-devant-Orval (Florenville);

Aufgrund der am 7. Juni 2019 abgegebenen Stellungnahme der Abteilung "Natur" des Pools "Ländliche Angelegenheiten";

Aufgrund der am 23. August 2019 abgegebenen Stellungnahme des Naturparks "Parc naturel de Gaume";

Aufgrund der kraft des Umweltgesetzbuches von der Gemeinde Florenville vom 2. September 2019 bis zum 1. Oktober 2019 durchgeführten öffentlichen Untersuchung, bei der zwei Bemerkungen zur Zugänglichkeit der Standorte vorgebracht wurden;

Aufgrund der am 10. Oktober 2019 abgegebenen Stellungnahme des Provinzialkollegiums der Provinz Luxemburg;

In Erwägung der besonderen Bedeutung des Standorts, der mit seinen Hochstaudenfluren mit echtem Mädesüß, die einen Verbund bilden mit Großseggenrieden, Weidengebüschen, Erlen-Auenwald, Feuchtwiesen, Brachland und Tümpeln, als Jagdgebiet für die in den Abteigebäuden vorhandenen Fledermauskolonien von großer Bedeutung ist: die Bechsteinfledermaus, die Wimperfledermaus, das Große Mausohr, die Große Hufeisennase und die Kleine Hufeisennase. Zudem beherbergt er unter anderem geschützte Arten wie den Fadenmolch und den Teichfrosch, den Feldschwirl und den Großen Feuerfalter;

In der Erwägung, dass im Rahmen des von der Europäischen Union und der Wallonischen Region kofinanzierten Projekts LIFE+Herbages...

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