20. MAI 2020 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Errichtung des domanialen Naturreservats 'Le Marais de la Terme' in Izel und Florenville (Chiny)

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur, Artikel 6, abgeändert durch das Dekret vom 7. September 1989, Artikel 9, Artikel 11, abgeändert durch das Dekret vom 6. Dezember 2001, sowie Artikel 41, abgeändert durch die Dekrete vom 7. September 1989 und 6. Dezember 2001;

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 23. Oktober 1975 zur Festlegung der Regelung über die Überwachung, die Polizeigewalt und den Verkehr in den domanialen Naturreservaten außerhalb der für den öffentlichen Verkehr freigegebenen Wege;

Aufgrund der Vereinbarung über die Verpachtung von Grundstücken im Hinblick auf die Errichtung eines Naturreservats "Marais de la Terme", die am 24. März 2011 mit der Gemeinde Chiny für einen stillschweigend erneuerbaren Zeitraum von 30 Jahren unterzeichnet wurde;

Aufgrund der Vereinbarung über die Zurverfügungstellung von Grundstücken im Hinblick auf die Errichtung eines Naturreservats "La Terme", die am 25. Juni 2014 mit der Gemeinde Florenville für einen stillschweigend erneuerbaren Zeitraum von 30 Jahren unterzeichnet wurde;

Aufgrund des im Anhang beigefügten Sonderplans zur Verwaltung des domanialen Naturreservats "Marais de la Terme" in Izel (Chiny) und Florenville;

Aufgrund der am 12. April 2013 abgegebenen Stellungnahme der Direktion der Untergrundgewässer der Abteilung Umwelt und Wasser (Operative Generaldirektion Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt);

Aufgrund der am 7. Juni 2019 abgegebenen Stellungnahme der Abteilung "Natur" des Pools "Ländliche Angelegenheiten";

Aufgrund der am 23. August 2019 abgegebenen Stellungnahme des Naturparks "Parc naturel de Gaume";

Aufgrund der kraft des Umweltgesetzbuches von den Gemeinden Chiny und Florenville vom 2. September 2019 bis zum 1. Oktober 2019 durchgeführten öffentlichen Untersuchungen, bei denen keine Bemerkungen vorgebracht wurden;

Aufgrund der am 14. November 2019 abgegebenen Stellungnahme des Provinzialkollegiums der Provinz Luxemburg;

In Erwägung der besonderen Bedeutung des Standorts, der sich durch eine große Vielfalt an Feuchtgebieten auszeichnet, darunter alkalische Niedermoore mit Quellgras (Catabrosa aquatica), Röhrichte mit schönen Beständen von Sumpf-Pippau (Crepis paludosa), Hochstaudenfluren und Grossseggenrieden mit Rispen-Segge (Carex paniculata), ein schönes Gebiet, in das der Fieberklee (Menyanthes trifoliata) eingedrungen ist, Sumpf-Erlenwäldern und Weidenwälder, und der gefährdete Arten beherbergt, wie die Schuppenfrüchtige Gelbsegge (Carex lepidocarpa), die Schwarzschopf-Segge (Carex appropinquata), das Breitblättrige Wollgras (Eriophorum latifolium), das Sumpf-Herzblatt (Parnassia palustris), das Fleischfarbene Knabenkraut (Dactylorhiza incarnata) und die Mücken-Händelwurz (Gymnadenia conopsea), aber auch den Lilagold-Feuerfalter (Lycaena hippothoe), den Bluthänfling, den Pirol oder die Turteltaube;

In der Erwägung, dass der Standort im Rahmen des von der Europäischen Union und der Wallonischen Region kofinanzierten Projekts LIFE+Herbages 11Nat/BE/001060 Gegenstand von Wiederherstellungsarbeiten war;

In der Erwägung, dass die Naturreservate Arten beherbergen, für die eine wissenschaftliche Überwachung notwendig ist, dass diese wissenschaftliche Überwachung Aktionen voraussetzt, die im Widerspruch zu den im Naturreservat anwendbaren Schutzmaßnahmen stehen, wie zum Beispiel die Entnahme von Pflanzenteilen oder Pflanzen oder die Störung von Tierarten, deren Fang oder gar...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT