20. MAI 2020 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Ernennung des Vorsitzenden und der Mitglieder der Erhaltungskommission der Natura 2000-Gebiete von Lüttich in Ausführung des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund der Richtlinie 79/409/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten;

Aufgrund der Richtlinie 92/43/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen;

Aufgrund des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur, abgeändert durch die Dekrete vom 6. Dezember 2001, 22. Mai 2008 und 27. März 2014;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 20. November 2003 zur Festlegung des Verfahrens zur Ernennung des Vorsitzenden und der Mitglieder der Erhaltungskommissionen der Natura 2000-Gebiete in Ausführung des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 2. April 2015 zur Ernennung des Vorsitzenden und der Mitglieder der Erhaltungskommission von Lüttich;

Auf Vorschlag des Ministers für Natur;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Die in Ausführung des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur eingerichtete Erhaltungskommission von Lüttich besteht für einen Zeitraum von 4 Jahren ab dem 20. März 2019 aus den nachstehend benannten Mitgliedern:

- als Vorsitzender: niemand in Ermangelung von Bewerbungen;

- dem Direktor der Außendirektion von Lüttich der Abteilung Natur und Forstwesen, oder seinem Vertreter, Beamten des Öffentlichen Dienstes der Wallonie, als Vollmitglied, das der für die Naturerhaltung zuständigen Dienststelle angehört;

- Herrn Christian Mulders des ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt, Beamten des Öffentlichen Dienstes der Wallonie, als Vollmitglied, das der für die Landwirtschaft zuständigen Dienststelle angehört;

- dem Bezirksleiter von Lüttich der Direktion der nicht schiffbaren Wasserläufe, oder seinem Vertreter, Beamten des Öffentlichen Dienstes der Wallonie, als Vollmitglied, das der für das Wasserwesen zuständigen Dienststelle angehört;

- dem Direktor der Außendirektion Lüttich I oder der Außendirektion Lüttich II des ÖDW Raumordnung, Wohnungswesen, Erbe und Energie, oder seinem Vertreter, Beamten des Öffentlichen Dienstes der Wallonie, als Vollmitglied, das der für die Raumordnung zuständigen Dienststelle angehört;

- Herrn Jean Fagot, als Vollmitglied, das von dem Pool "Ländliche Angelegenheiten", Abteilung "Natur" des Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrates der Wallonie vorgeschlagen wird;

- Herrn Olivier Nisin, als Vollmitglied, das...

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