20. MAI 2016 - Ministerieller Erlass zur Bestellung der bevollmächtigten Anweisungsbefugten im Gemeinschaftsunterrichtswesen

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung,

Aufgrund des Dekrets vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 82;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekrets vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 10 Absatz 1 Nummer 2;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 30. Juni 2014 zur Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 30. Juni 2014 zur Übertragung von Entscheidungsbefugnissen an die Minister;

Aufgrund des Gutachtens des Finanzinspektors vom 19. Mai 2016;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 19. Mai 2016,

Beschließt :

Artikel 1 - Allgemeine bevollmächtigte Anweisungsbefugnis

Die Leiter der von der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisierten Schulen werden als für die Mittelbindung und die Feststellung der Ausgaben gemäß Artikel 24 §§ 2 bis 4 des Dekrets vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft bevollmächtigte Anweisungsbefugte für den Ausgabenhaushalt der jeweiligen Schule bestellt.

Art. 2 - Laufende Ausgaben in den Schulen des Gemeinschaftsunterrichtswesens

Die...

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