20. JUNI 2022. - Dekret zur ersten Anpassung des Dekrets vom 16. Dezember 2021 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2022

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat das Folgende angenommen und wir, Regierung, sanktionieren es:

Artikel 1 - In Artikel 1 des Dekretes vom 16. Dezember 2021 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2022 wird die Tabelle durch folgende Tabelle ersetzt:

"(in Euro x 1.000) Allgemeine Einnahmen 371.291 Zweckbestimmte Einnahmen 179.327 Total 550.618"

Art. 2 - In Artikel 4 desselben Dekrets wird die Tabelle durch folgende Tabelle ersetzt:

"(in Euro x 1.000) Verpflichtungsermächtigungen Ausgabeermächtigungen Allgemeine Ausgaben 522.759 508.723 Haushaltsfonds 127.677 107.677 Total 650.436 616.400"

Art. 3 - In Artikel 8 desselben Dekrets wird die Tabelle durch folgende Tabelle ersetzt:

"DGG Medienzentrum 421.000 EUR DGG Gemeinschaftszentren 66.155.000 EUR Robert-Schuman-Institut 604.000 EUR Königliches Athenäum Eupen 305.000 EUR César-Franck-Athenäum 268.000 EUR Königliches Athenäum Sankt Vith 311.000 EUR Zentrum für Förderpädagogik 594.000 EUR DGG Service und Logistik 1.089.000 EUR"

Art. 4 - In Artikel 9 desselben Dekrets wird die Tabelle durch folgende Tabelle ersetzt:

"Autonome Hochschule 599.000 EUR Belgisches Rundfunk- und Fernsehzentrum 7.868.000 EUR Dienststelle für selbstbestimmtes Leben 27.954.000 EUR Arbeitsamt 8.629.000 EUR Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand 5.834.000 EUR Wirtschafts- und Sozialrat 549.000 EUR Kaleido 1.221.000 EUR"

Art. 5 - Dieses Dekret tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft.

Wir fertigen das vorliegende Dekret aus und ordnen an...

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