20. JUNI 2019 - Ministerieller Erlass zur Festlegung eines Musterlastenheftes kraft Artikel 4 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 20. Juni 2019 zur Festlegung der Modalitäten für die Verpachtung im Rahmen eines Landpachtvertrags von ländlichen Gütern, die öffentlichen Eigentümern gehören

Der Minister für Landwirtschaft,

Aufgrund des Zivilgesetzbuches, Buch III Titel VIII Kapitel II Abschnitt 3 : Besondere Regeln über die Landpachtverträge, Artikel 18, ersetzt durch das Dekret vom 2. Mai 2019;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 20. Juni 2019 zur Festlegung der Modalitäten für die Verpachtung im Rahmen eines Landpachtvertrags von ländlichen Gütern, die öffentlichen Eigentümern gehören, Artikel 4;

In Erwägung der Schwierigkeiten, auf welche die öffentlichen Behörden bei der Verpachtung ihrer ländlichen Güter im Rahmen eines Landpachtvertrags gestoßen sind, und die im Laufe der Verhandlungen zur Reform der Rechtsvorschriften in Bezug auf den Landpachtvertrag zum Ausdruck gekommen sind;

In Erwägung des Bedürfnisses sowohl seitens der öffentlichen Behörden als der potentiellen Submittenten, über klare Leitlinien und ein vereinfachtes Verfahren zu verfügen,

Beschließt :

Artikel 1 - Das in Artikel 4 Absatz 1 des Erlasses der...

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