20. JUNI 2019 - Erlass der Wallonischen Regierung über den Entzug der Konzession für die Blei- und Zinkbergwerke von Pierreux-Mont (Nr. 144)

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets des Wallonischen Regionalrats vom 7. Juli 1988 über die Gruben, Artikel 71;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 30. April 1992 zur Festlegung des Verfahrens und der Bedingungen für den Entzug einer Genehmigung zur Prospektion, Exploration und Gewinnung, Artikel 29;

Aufgrund des Berichts samt Pläne und Anhänge vom 3. April 2019 der Direktion der industriellen, geologischen und bergbaulichen Risiken, Abteilung Umwelt und Wasser, Operative Generaldirektion der Landwirtschaft, der Naturschätze und der Umwelt (OGD3);

In der Erwägung, dass die derzeitige Konzession von Pierreux-Mont aufgrund des Königlichen Erlasses vom 5. Februar 1858 zur Gewährung einer Konzession an die Gesellschaft Rouvroy gebildet worden ist;

In der Erwägung, dass die Konzession von Pierreux-Mont gemäß dem beigefügten Plan abgegrenzt ist, und sich auf 45 Hektar, 50 Ar erstreckt:

-in der neuen Gemeinde Andenne;

- in der ehemaligen Gemeinde Bonneville;

In der Erwägung, dass die Konzession von Pierreux-Mont wie folgt abgegrenzt ist:

- Im Norden: Sclayn;

- Im Nordosten: Chaudin;

- Im Südwesten: Bienaufois.

In der Erwägung, dass die gegenwärtige Konzession nicht Gegenstand einer Verzichtserklärung gewesen ist, so dass sie von Amts wegen von der Wallonischen Regierung entzogen werden kann;

In der...

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