20. JULI 2017 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Genehmigung der Änderungen an den Satzungen der Öffentlichen Gesellschaft für Wasserbewirtschaftung ('Société publique de Gestion de l'Eau')

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Buches II des Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch bildet;

Aufgrund der Artikel D.331 und D.332 des Wassergesetzbuches;

Aufgrund der letzten Abänderungen der am 15. Dezember 2016 angenommenen und am 2. Februar 2017 von der Regierung genehmigten Satzungen der Öffentlichen Gesellschaft für Wasserbewirtschaftung ("Société publique de Gestion de l'Eau");

Aufgrund des am 24. Februar 2017 gegebenen Einverständnisses des Verwaltungsrates der Öffentlichen Gesellschaft für Wasserbewirtschaftung betreffend die der Generalversammlung vorzuschlagenden Änderungen an den Satzungen;

Aufgrund des am 24. März 2017 von der außerordentlichen Generalversammlung der Öffentlichen Gesellschaft für Wasserbewirtschaftung verabschiedeten Beschlusses zur Anpassung des Gesellschaftszweckes an das Wassergesetzbuch durch die Abänderung der Satzungen;

Auf Vorschlag des Ministers für Umwelt, Raumordnung, Mobilität und Tierschutz;

Beschließt :

Artikel 1 - Die Regierung genehmigt die Änderungen an den Satzungen, die von der außerordentlichen Generalversammlung der Öffentlichen Gesellschaft für Wasserbewirtschaftung ("Société publique de Gestion de l'Eau" - "S.P.G.E.") am 24. März 2017 genehmigt worden sind, nämlich:

- Ersatz des Artikels 2 durch folgende Bestimmung:

" § 1. Die Gesellschaft hat zum Zweck:

- den Schutz des zu Trinkwasser aufbereitbaren Wassers, die kollektive Abwassersanierung und die öffentliche Verwaltung der autonomen Sanierung;

- die Beteiligung an den Vorgängen, die den Wasserzyklus zusammenstellen, sowie die Förderung der Koordinierung dieser Vorgänge einschließlich der Optimierung und Vereinheitlichung der Aktivitäten des Wassersektors in der Wallonischen Region;

- zur ständigen Transparenz der verschiedenen Kosten, die für den Wasserzyklus relevant sind, beizutragen;

- die Durchführung von Studien, um die ihr zugewiesenen Ziele zu erreichen;

- die Erfüllung von ihr durch die Wallonische Regierung im Wassersektor anvertrauten Aufgaben, insbesondere so wie sie in den Satzungen bestimmt sind;

- ebenfalls die Durchführung von technischen und wirtschaftlichen Studien in Bereichen in Verbindung mit dem Wasserzyklus.

Diese Studien können einen allgemeinen Charakter haben oder besondere Gegenstände betreffen. Sie beziehen sich insbesondere auf Gegenstände in Verbindung mit europäischen Richtlinien im Wasserbereich.

Die Gesellschaft kann außerdem kommerzielle, industrielle, finanzielle und Wertpapiergeschäfte...

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