20. JULI 2016 - Dekret zur endgültigen Abrechnung des Haushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2012 (1)

Das Wallonische Parlament hat Folgendes angenommen und, Wir, Regierung sanktionieren es:

Teil 1 - Dienststellen der allgemeinen Verwaltung der Wallonischen Regierung

KAPITEL I - Zur Ausführung des regionalen Haushaltsplanes eingegangene Verpflichtungen

§ 1. Festlegung der Verpflichtungen zu Lasten der aufgegliederten Mittel (Tabelle 1)

Artikel 1 - Die Ausgabenverpflichtungen zu Lasten der aufgegliederten Verpflichtungsermächtigungen des Haushaltsjahres 2012 belaufen sich auf 3.665.918.260,76 €.

§ 2. Festlegung der aufgegliederten Verpflichtungsermächtigungen (Tabelle 1)

Art. 2 - Die aufgegliederten Verpflichtungsermächtigungen, die vom Wallonischen Parlament für die Verpflichtungen des Haushaltsjahres 2012 bereitgestellt wurden, belaufen sich auf 3.821.336.000,00 €.

Art. 3 - Der Gesamtbetrag der über das Haushaltsjahr 2012 verteilten Verpflichtungsermächtigungen wird um einen Betrag von 155.417.739,24 € verringert, der aufgrund der Artikel 34 und 35 der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung annulliert wird.

Art. 4 - Infolge der Bestimmungen in den Artikeln 2 und 3 hier oben werden die endgültigen aufgegliederten Verpflichtungsermächtigungen des Haushaltsjahres 2012 auf 3.665.918.260,76 € festgelegt. Dieser Betrag entspricht den zu Lasten der Haushaltsmittel des Haushaltsjahres 2012 eingetragenen Verpflichtungen.

§ 3. Festlegung der Verpflichtungen zu Lasten der variablen Mittel (Tabelle 4)

Art. 5 - Die Ausgabenverpflichtungen zu Lasten der variablen Verpflichtungsermächtigungen des Haushaltsjahres 2012 belaufen sich auf 142.079.863,39 €.

§ 4. Festlegung der variablen Verpflichtungsermächtigungen (Tabelle 4)

Art. 6 - Die variablen Verpflichtungsermächtigungen, die vom Wallonischen Parlament für die Verpflichtungen des Haushaltsjahres 2012 bereitgestellt wurden, belaufen sich auf 141.568.000,00 €.

Jedoch wird die Verwendung dieser Mittel gemäß Artikel 45 § 2 und § 3 letzter Absatz der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung auf den Betrag der 2012 für die Grundlagenfonds zweckgebundenen Einnahmen begrenzt, der 155.763.484,32 € zuzüglich des am 1. Januar 2012 bestehenden Saldos in Höhe von 152.251.904,31 €, d.h. insgesamt 308.015.388,63 € beträgt.

Art. 7 - Infolge der Bestimmungen in den Artikeln 5 und 6 hier oben und unter Berücksichtigung der Verringerungen von Verpflichtungen in Bezug auf Jahre vor 2012, die insgesamt 1.574.722,51 € betragen, beläuft sich der auf das nächste Jahr übertragene Saldo auf 167.510.247,75 €.

§ 5. Festlegung der Verpflichtungen zu Lasten des Sonderabschnitts (Tabelle 5)

Art. 8 - Die Veränderung der Verpflichtungen zu Lasten des Sonderabschnitts für das Jahr 2012 beläuft sich auf + 70.687.126,59 €. Dieser Betrag wird wie folgt aufgeteilt:

  1. Verpflichtungen des Haushaltsjahres: . . . . . 76.606.066,42 €

  2. minus des Betrags von Annullierungen früherer Sichtvermerke: . . . . . 5.918.939,83 €

    § 6. Festlegung der verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen für den Sonderabschnitt (Tabelle 5)

    Art. 9 - Die verfügbaren Mittel für Verpflichtungen zu Lasten des Sonderabschnitts belaufen sich auf den Betrag von - 286.751.976,83 Euro. Dieser Betrag wird wie folgt aufgeteilt:

  3. übertragener Saldo des vorherigen Jahres: . . . . . - 410.208.942,50 €

  4. Einnahmen des Jahres: . . . . . 123.456.965,67 €

    Art. 10 - Infolge der Bestimmungen in den Artikeln 8 und 9 hier oben beläuft sich der auf das folgende Jahr übertragene Saldo auf - 357.439.103,42 €.

    KAPITEL II - Zur Ausführung des regionalen Haushaltsplanes getätigte Einnahmen und Ausgaben

    § 1. Festlegung der laufenden und Kapitaleinnahmen (Tabelle 2)

    Art. 11 - Die zugunsten der Wallonischen Region festgestellten Ansprüche für das Haushaltsjahr 2012 belaufen sich auf 7.090.494.293,31 €. Dieser Betrag wird wie folgt aufgeteilt:

    Laufende Einnahmen: . . . . . 6.120.676.682,22 €

    Kapitaleinnahmen: . . . . . 669.817.611,09 €

    Erträge der Anleihen: . . . . . 300.000.000,00 €

    Art. 12 - Die für das Haushaltsjahr 2012 gebuchten laufenden und Kapitaleinnahmen belaufen sich insgesamt auf 7.021.072.796,19 €. Dieser Betrag wird wie folgt aufgeteilt:

    Laufende Einnahmen: . . . . . 6.100.848.203,06 €

    Kapitaleinnahmen: . . . . . 620.224.593,13 €

    Erträge der Anleihen: . . . . . 300.000.000,00 €

    Art. 13 - Die zum Abschluss des Haushaltsjahres einzunehmenden festgestellten Ansprüche belaufen sich auf 69.421.497,12 € einschließlich der annullierten oder auf unbestimmte Zeit zurückgestellten Ansprüche in Höhe von 24.881.370,44 € und der auf das nächste Haushaltsjahr übertragenen Ansprüche in Höhe von 44.540.126,68 €.

    § 2. Festlegung der laufenden und Kapitalausgaben (Tabelle 3)

    Art. 14 - Die Ausgabenanweisungen zu Lasten des Haushaltsjahres 2012 werden wie folgt festgelegt:

    Nicht aufgegliederte Mittel: . . . . . 3.789.445.498,87 €

  5. Leistungen der vorherigen Jahre: . . . . . 7.476.778,74 €

  6. Leistungen des laufenden Jahres: . . . . . 3.781.968.720,13 €

    Aufgegliederte Mittel: . . . . . 3.275.413.239,74 €

  7. Leistungen der vorherigen Jahre: . . . . . 41.687.867,74 €

  8. Leistungen des laufenden Jahres: . . . . . 3.233.725.372,00 €

    Gesamtbetrag der Ausgabenanweisungen : . . . . . 7.064.858.738,61 €

    Art. 15 - Die zu Lasten des Haushaltsjahres 2012 getätigten, nachgewiesenen oder berichtigten Zahlungen belaufen sich auf 7.064.858.738,61 €.

    Art. 16 - Die zu Lasten des Haushaltsplanes getätigten Zahlungen, deren Nachweis oder Berichtigung in Anwendung von Artikel 79 der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Rechnungsführung des Staates auf ein nachfolgendes Jahr verlegt wird, belaufen sich auf 0,00 €.

    § 3. Festlegung der Zahlungskredite für die laufenden und Kapitalausgaben (Tabelle 3).

    Art. 17 - Die Zahlungskredite, die vom Wallonischen Parlament für das Haushaltsjahr 2012 bereitgestellt worden sind, belaufen sich auf:

    A. Für die laufenden Ausgaben:

    Nicht aufgegliederte Mittel: . . . . . 3.947.987.818,18 €

    Ausgabeermächtigungen: . . . . . 2.336.259.000,00 €

    B. Für die Kapitalausgaben:

    Nicht aufgegliederte Mittel: . . . . . 275.765.887,18 €

    Ausgabeermächtigungen: . . . . . 1.309.518.000,00 €

    Gesamtbetrag . . . . . 7.869.530.705,36 €

    Diese Beträge umfassen:

    1. Die Zahlungskredite, deren Verwendungszweck in den Haushaltsdekreten festgelegt wird, und die wie folgt aufgeteilt werden:

      1. Ursprünglicher Haushaltsplan:

        Nicht aufgegliederte Mittel: . . . . . 3.910.335.000,00 €

        Ausgabeermächtigungen: . . . . . 3.634.886.000,00 €

        Gesamtbetrag: . . . . . 7.545.221.000,00 €

      2. Anpassung der Haushaltsmittel (netto Ergebnisse):

        Erhöhungen (positive Ergebnisse):

        Nicht aufgegliederte Mittel: . . . . . 21.185.000,00 €

        Ausgabeermächtigungen: . . . . . 129.916.000,00 €

        Gesamtbetrag: . . . . . 151.101.000,00 €

        Verringerungen (negative Ergebnisse):

        Nicht aufgegliederte Mittel: . . . . . - 163.593.000,00 €

        Ausgabeermächtigungen: . . . . . - 119.025.000,00 €

        Gesamtbetrag: . . . . . - 282.618.000,00 €

    2. Die in Anwendung der Artikel 34 und 35 der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Rechnungsführung des Staates vom Haushaltsjahr 2011 übertragenen Zahlungskredite, die wie folgt aufgeteilt werden:

      Nicht aufgegliederte Mittel: . . . . . 455.826.705,36 €

      Ausgabeermächtigungen: . . . . . - €

      Gesamtbetrag: . . . . . 455.826.705,36 €

      Art. 18 - Der Betrag der für das Haushaltsjahr 2012...

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