20. FEBRUAR 2017 - Dekret zur Zustimmung zu dem Abkommen über soziale Sicherheit zwischen dem Königreich Belgien und der Tunesischen Republik, geschehen zu Tunis am 28. März 2013 (1)

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat das Folgende angenommen und wir, Regierung, sanktionieren es:

Artikel 1 - Das Abkommen über soziale Sicherheit zwischen dem Königreich Belgien und der Tunesischen Republik, geschehen zu Tunis am 28. März 2013, ist uneingeschränkt wirksam.

Art. 2 - Die in Artikel 11 des Abkommens genannten Änderungen zu den Bestimmungen der Artikel 7 bis 10 des Abkommens sind uneingeschränkt wirksam. Die Regierung teilt Änderungen normgebender Art dem Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft umgehend mit.

Wir fertigen das vorliegende Dekret aus und ordnen an, dass es durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.

Eupen, den 20. Februar 2017

O. PAASCH

Der Ministerpräsident

  1. WEYKMANS

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus

A. ANTONIADIS

Der Minister für...

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