20. FEBRUAR 2017 - Dekret zur Zustimmung zu dem Übereinkommen von Paris, geschehen zu Paris am 12. Dezember 2015 (1)

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat das Folgende angenommen und wir, Regierung, sanktionieren es:

Artikel 1 - Das Übereinkommen von Paris, geschehen zu Paris am 12. Dezember 2015, ist uneingeschränkt wirksam.

Art. 2 - Vorbehaltlich Absatz 3 sind die Anlagen zu dem Übereinkommen von Paris sowie die Änderungen der Anlagen des Übereinkommens von Paris, die gemäß Artikel 16 des am 9. Mai 1992 in New York verabschiedeten Rahmenübereinkommens der Vereinigten Nationen über Klimaänderungen angenommen werden, uneingeschränkt wirksam.

Die Regierung teilt dem Parlament jeden vom Depositar mitgeteilten Vorschlag für eine Anlage oder für eine Änderung einer Anlage binnen zwei Monaten mit.

Binnen zwei Monaten nach der in Absatz 2 genannten Mitteilung der Regierung kann das Parlament es ablehnen, dass eine in Absatz 1 genannte Anlage oder Änderung einer Anlage uneingeschränkt wirksam wird.

Wir fertigen das vorliegende Dekret aus und ordnen an, dass es durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.

Eupen, den 20. Februar 2017

O. PAASCH

Der...

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