20. DEZEMBER 2021 - Ministerieller Erlass zur Teilausführung - im Bereich der wirtschaftlichen Wiederbelebung durch Digitalisierung im Rahmen der Initiative REACT-EU - des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 23. Februar 2017 zur Ausführung der Kapitel 1, 3 und 4 des Dekrets vom 21. Dezember 2016 zur Gewährung von Beihilfen an Projektträger und kleine und mittlere Unternehmen als Entgelt für Dienstleistungen zur Förderung des Unternehmertums oder des Wachstums anhand eines integrierten Portfolios für Beihilfen in der Wallonischen Region, und zur Schaffung einer Datenbank aus authentischen Quellen in Verbindung mit diesem integrierten Portfolio

Der Minister für Wirtschaft und Digitalisierung,

Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates, und die sich daraus ergebenden delegierten Rechtsakte;

Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006;

Aufgrund des Dekrets vom 21. Dezember 2016 zur Gewährung von Beihilfen an Projektträger und kleine und mittlere Unternehmen als Entgelt für Dienstleistungen zur Förderung des Unternehmertums oder des Wachstums anhand eines integrierten Portfolios für Beihilfen in der Wallonischen Region, und zur Schaffung einer Datenbank aus authentischen Quellen in Verbindung mit diesem integrierten Portfolio, Artikel 6 § 1 Absatz 3, und Artikel 12;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 23. Februar 2017 zur Ausführung der Kapitel 1, 3 und 4 des Dekrets vom 21. Dezember 2016 zur Gewährung von Beihilfen an Projektträger und kleine und mittlere Unternehmen als Entgelt für Dienstleistungen zur Förderung des Unternehmertums oder des Wachstums anhand eines integrierten Portfolios für Beihilfen in der Wallonischen Region, und zur Schaffung einer Datenbank aus authentischen Quellen in Verbindung mit diesem integrierten Portfolio, Artikel 5, 16 § 1 Absatz 4 und § 2 Absatz 2, und 20 § 1 Absatz 3;

Aufgrund der am 13. Oktober 2021 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

Aufgrund des am 26. Oktober 2021 gegebenen Einverständnisses des Ministers des Haushalts;

Aufgrund des in Anwendung von Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben aufgestellten Berichts vom 22. September 2021;

Aufgrund des am 17. November 2021 in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens des Staatrates Nr. 70.323/2;

Aufgrund der am 3. Dezember 2021 abgegebenen Stellungnahme Nr. 220/2021 der Datenschutzbehörde;

In Erwägung des Beschlusses Nr. C (2014) 8190 final der Europäischen Kommission vom 29. Oktober 2014 zur Genehmigung des Partnerschaftsabkommens für Belgien, in der abgeänderten Fassung;

In Erwägung des Beschlusses Nr. C (2014) 9934 final der Europäischen Kommission vom 16. Dezember 2014 zur Genehmigung des operationellen Programms EFRE 2014-2020 für die Wallonie, in der abgeänderten Fassung;

In Erwägung des Beschlusses der Wallonischen Regierung vom 28. November 2013 zur Genehmigung der Ergänzung zur Programmplanung, in der abgeänderten Fassung;

In Erwägung der Tatsache, dass die COVID-19-Krise bestimmte Sektoren geschwächt hat und daher eine Strategie zur Wiederbelebung der Wirtschaft in unterschiedlichem Maße unterstützt werden sollte;

In der Erwägung, dass die Schecks im Zusammenhang mit dem Themenfeld der wirtschaftlichen Wiederbelebung durch Digitalisierung zum Ziel haben, zu einer verstärkten und sichereren Nutzung digitaler Werkzeuge und Kanäle beizutragen, um die Geschäftsstrategie und die digitale Positionierung des Angebots der wallonischen Unternehmen und Wirtschaftsakteure zu entwickeln. Dass diese Schecks durch die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und die Konsolidierung des Wirtschaftsgefüges somit zu den Zielen der wirtschaftlichen Wiederbelebung beitragen, die durch Maßnahmen verfolgt werden, die zeitlich begrenzt sind und im Rahmen der REACT-EU-Initiative umgesetzt werden,

Beschließt :

Artikel 1 - Zur Anwendung des vorliegenden Ministeriellen Erlasses gelten folgende Definitionen:

  1. Erlass der Wallonischen Regierung: der Erlass der Wallonischen Regierung vom 23. Februar 2017 zur Ausführung der Kapitel 1, 3 und 4 des Dekrets vom 21. Dezember 2016 zur Gewährung von Beihilfen an Projektträger und kleine...

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