20. DEZEMBER 2019 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 02, 05 und 07 des Organisationsbereichs 02 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019

Der Minister für Wirtschaft, Außenhandel, Forschung und Innovation, digitale Technologien, Raumordnung, Landwirtschaft, das IFAPME und die Kompetenzzentren,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Die Ministerin für den öffentlichen Dienst, Datenverarbeitung, administrative Vereinfachung, beauftragt mit den Bereichen Kindergeld, Tourismus, Erbe und Verkehrssicherheit,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 30. November 2018 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019, insbesondere des Artikels 14;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2019 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019;

Aufgrund der am 2. Dezember 2019 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 11.03 des Programms 02 des Organisationsbereichs 02 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019 zu übertragen, um dem Mangel an Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen für diesen Basisartikel entgegenzuwirken,

Beschließen:

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 30.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 30.000 EUR von den Programmen 05 und 07 des...

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