20. DEZEMBER 2019 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 02, 03, 04, 05, 11, 12 und 15 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Die Ministerin für Umwelt, Natur, Forstwesen, ländliche Angelegenheiten und Tierschutz,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 30. November 2018 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019, insbesondere des Artikels 19;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2019 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019;

Aufgrund der am 20. November 2019 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf die Basisartikel 12.07, 33.06 und 61.03 des Programms 03 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019 zu übertragen, um dem Mangel an Mitteln für diese Basisartikel entgegenzuwirken;

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 52.01 des Programms 05 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019 zu übertragen, um dem Mangel an Mitteln für diesen Basisartikel entgegenzuwirken;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 43.04 des Programms 11 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019 zu übertragen, um dem Mangel an Mitteln für diesen Basisartikel entgegenzuwirken;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf den Basisartikel 33.01 des Programms 11 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019 zu übertragen, um dem Mangel an Mitteln für diesen Basisartikel entgegenzuwirken,

Beschließen

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.362.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 745.000 EUR zwischen den Programmen 02, 03, 04, 05, 11, 12 und 15 des Organisationsbereichs 15 übertragen.

  1. 2 - Die Verteilung der folgenden Basisartikel der Programme 02, 03, 04, 05, 11, 12 und 15 des Organisationsbereichs 15 des...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT