20. DEZEMBER 2019 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 02, 03 und 04 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019

Der Minister für Wirtschaft, Außenhandel, Forschung und Innovation, digitale Technologien, Raumordnung, Landwirtschaft, das IFAPME und die Kompetenzzentren,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 30. November 2018 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019, insbesondere des Artikels 19;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2019 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019;

Aufgrund der am 20. November 2019 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 34.01 des Programms 02 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019 zu übertragen, um dem Mangel an Mitteln für diesen Basisartikel entgegenzuwirken;

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf die Basisartikel 31.02, 33.08, 33.11, 33.13 des Programms 03 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019 zu übertragen, um dem Mangel an Mitteln für diese Basisartikel entgegenzuwirken;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf die Basisartikel 33.09 und 33.23 des Programms 03 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019 zu übertragen, um dem Mangel an Mitteln für diese Basisartikel entgegenzuwirken,

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Artikel 1. Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 491.000 EUR und...

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