20. DEZEMBER 2019 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 41 des Organisationsbereichs 16 und dem Programm 32 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019

Der Minister für Wirtschaft, Außenhandel, Forschung und Innovation, digitale Technologien, Raumordnung, Landwirtschaft, das IFAPME und die Kompetenzzentren,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Die Ministerin für Umwelt, Natur, Forstwesen, ländliche Angelegenheiten und Tierschutz,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 30. November 2018 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019, insbesondere des Artikels 38;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2019 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019;

Aufgrund der am 19. November 2019 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 01.08 des Programms 41 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019 zu übertragen, um die Ausgabenfeststellung im Zusammenhang mit Schuldforderungen im Rahmen des Marshallplans 2. Grün vorzunehmen,

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Artikel 1 - Es werden Ausgabeermächtigungen in Höhe von 28.000 EUR vom Programm 32 des Organisationsbereichs 18 auf das Programm 41 des Organisationsbereichs 16 übertragen.

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