20. DEZEMBER 2019 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 14. September 2019 über die Kabinette der Minister der Wallonischen Regierung, das Sekretariat der Wallonischen Regierung und das Sekretariat zur Unterstützung der internen Verwaltung und Kontrolle der ministeriellen Kabinette (SePAC)

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, in seiner abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 19. November 2015 zur Zustimmung zum Kooperationsabkommen zwischen der Wallonischen Regierung, der Französischen Gemeinschaft und der Französischen Gemeinschaftskommission über die kostenlose Abordnung von Bediensteten in die ministeriellen Kabinette;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 14. September 2019 über die ministeriellen Kabinette der Wallonischen Regierung, das Sekretariat der Wallonischen Regierung und das Sekretariat zur Unterstützung der internen Verwaltung und Kontrolle der ministeriellen Kabinette (SePAC);

Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1, abgeändert durch das Gesetz vom 4. August 1996;

In Erwägung der Dringlichkeit wegen der Unerlässlichkeit, die Kontinuität der Tätigkeiten der ministeriellen Kabinette der Wallonischen Regierung sicherzustellen;

Auf Vorschlag des Ministerpräsidenten;

Nach Beratung,

Beschließt:

Artikel 1 - In Artikel 25 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 14. September 2019 über die ministeriellen Kabinette der Wallonischen Regierung, das Sekretariat der Wallonischen Regierung und das Sekretariat zur Unterstützung der internen Verwaltung und Kontrolle der ministeriellen Kabinette (SePAC) wird ein Paragraf 3 mit folgendem Wortlaut eingefügt:

" § 3. Auf begründeten Beschluss des Ministerpräsidenten kann von den Bestimmungen von Paragraf 1 abgewichen wenn, unter der Voraussetzung, dass die Einrichtung öffentlichen Interesses, die gemeinnützige Einrichtung oder die auf der Grundlage des Artikels 9 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen gegründete juristische Person öffentlichen Rechts, für die die Abweichung...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT